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und es immer jubeltüchtiger machen lernen." Diesem Willen des Dich-ters sich hinzugeben, setzte allerdings eine Bereitschaft des Lesersvoraus, die nur bei einzelnen zu erwarten war; die andern überhörtenim Schreck über die drohenden Drachenzähne das Tönen der Schal-mei und schrien um Hilfe: schon im Dezember 1893 ließ die MünchenerStaatsanwaltschaft „auf die Denunziation eines Augsburger klerikalenBlattes hin" das Werk beim Verleger und in allen Buchhandlungenbeschlagnahmen. „Drei Gotteslästerungen und einige zehn bis zwölfSittlichkeitsvergehen sind vorgemerkt," meldete die „Gesellschaft"(1894. 1,152). „Unnötig hinzuzufügen, daß diese Vergehen und Läste-rungen nur in den Köpfen von Theologen und Juristen bestehen. DesKünstlers Herz ist frei davon." Wie frei davon, zeigt wohl am bestenDchmels wunderbarer Brief an Georg Ebers vom 26. August 1893,worin er einem schon vorher sich laut machenden „Schnüffelnashorn"nachdrücklich heimleuchtet. „Aber mir selbst", schrieb er am 17. De-zember nach der Beschlagnahme an Hans Thoma, „muß ich heute denVorwurf machen, daß ich meine Kunst zumteil durch jene grassirendeWahrheitsrenommage entstellt habe, der es nicht um die Wahrheit,sondern — wie das durch Rousseau modern geworden ist — um diePrahlerei mit intressanten Erlebnissen zu tun ist. Und so fühle ichmich durch die Anklage des Staatsanwalts auf Eine Bank mit Leutengeschoben, die meinem ganzen Wesen fremd und zuwider sind. Dasist meine Buße." (Vgl. Dehmels „Ausgewählte Briefe aus den Jahrenx 893—1920". 2 Bände. Berlin, S. Fischer. 1922/23 — eines der gewal-ll gsten Bücher der Gegenwart und Zukunft.)
Schon der Verleger hatte das Buch einer Vorzensur unterworfen,in den „Verwandlungen der Venus" war die „Venus Domestica" nurals unverständliches Fragment mitgeteilt; in einer Anmerkung warDehmel unvorsichtig genug, darauf hinzuweisen, daß der Verlag diefehlenden Worte und Zeilen „aus Rücksicht auf den Gotteslästerungs-paragraphen unterdrücken zu müssen geglaubt" habe. „Ich kann nichtumhin, mich gegen eine solche Deutung meiner menschlich dichte-rischen, rein künstlerischen Absichten ausdrücklich und entschiedenzu verwahren."
Dehmel lebte damals in Berlin-Pankow. Schon einmal hatte er dieAufmerksamkeit des preußischen Staatsanwalts auf sich gezogen: aufeinem Fastnachtsvergnügen der Berliner „Klause" am Rosenmontag1892 war er — frei nach Wilhelm Busch — als Heiliger Antonius inBegleitung eines Ferkels erschienen und hatte eine „Maskenpredigt"rezitiert, wofür man ihn schon damals, wie er am 1. März 1894 anEmil Gott schrieb, „wegen Gotteslästerung und Majestätsbeleidigungan die gleichfalls nackten Beine kriegen wollte". Diesnfa'l sah es be-drohlicher aus: Am 15. März 1894, während des Dichters erste GattinPaula todkrank darniederlag, mußte er sich dem Gericht zur ersten