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über disputiert habe, der seine Kühnheit mit der psychologischen Moti-vierung rechtfertigte: „Da uns heutzutage das Gefühl für das LeidenChristi durch die Behandlung des Stoffes in Kirche und Schule ab-handen gekommen und durch die zahlreichen Darstellungen des ge-kreuzigten Erlösers abgestumpft worden, seien wir nicht mehr im-stande, bei der Vorstellung vom Leiden Christi, die ganze Tiefe diesesLeidens mitzufühlen. Darum, sagte er, habe er ein Wort gewählt, beiwelchem jeder Mensch, auch wenn er nicht mehr christlich fühlt, so-fort sich empört und dadurch die ganze Tiefe des Leidens Christiwieder empfindet." Wenn beides den Staatsanwalt nicht überzeugte,so noch weniger gewiß die philologische Weisheit, die der Sachver-ständige, Dr. Rudolf Kleinpaul, über den individuellen Gebrauch alterWortformen und ihre Neubelebung auspackte.
Auch Punkt 2 der Anklage sah für Conradi bedrohlicher aus alsbei den zwei andern Schachern, Alberti und Walloth. Die Anklage-schrift besagt: „Die Schilderungen auf Seite 167—175, 180, 198, 200ff..236ff., 263ff., 277, 293—299, 339, 425 verletzen das Scham- und Sitt-hchkcitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung gröblich. Verführungs-szenen, außerehelicher Geschlechtsverkehr, widernatürliche Befriedi-gungsakte, unzüchtige Hantierungen werden hier nicht nur neben-her, vielmehr mit erkennbarer Absichtlichkeit berührt, hervorgekehrt,geschildert, der Verfasser gefällt sich in ihrer Ausmalung oder — oftnicht minder kitzelnden — Andeutung. Sie stehen zum gesamten Um-fange des Buches in einem derartigen Verhältnisse, drücken demBuche, zumal im Zusammenhalt mit Schilderungen und Bemerkungen.wie sie Seite 128, 133 ff., 291, 304, 306, 309, 367, 394, 428 sich finden,eine derart charakteristische Signatur auf, daß es nicht bedenklichfallen kann, das Buch als ,eine unzüchtige Schrift' zu bezeichnen."
Für Conradi und den Verleger des „Adam Mensch" war besondersbelastend, daß dieser Roman bereits eine Vorgeschichte gehabt hatte,von der die Staatsanwaltschaft durch das beschlagnahmte Verlags-archiv halbwegs unterrichtet war. Am 20. Oktober 1887 schon hatteConradi das Manuskript dem Verleger abgeliefert. Es gefiel diesemso wenig, daß sich über die Beurteilung des Werkes ein persönlicherKonflikt entspann: der Dichter sandte dem Verleger einen Kartell-träger, der aber dieser Mission keineswegs gewachsen war: auf eins,zwei, drei hatte ihn Friedrich an die Luft gesetzt. Im Dezember lehnteer den Verlag des Buches ganz ab, da er nicht mit dem Staatsanwaltin Kollision kommen wolle; er hatte sittliche Anstößigkeiten daringefunden, Majestätsbeleidigungen und obendrein persönliche Krän-kungen, denn er fand Intimitäten aus seinem eigenen Hause abgeschil-dert. Das Manuskript allerdings behielt er als Faustpfand für Vor-schüsse, die er dem völlig mittellosen Schriftsteller gezahlt hatte. Da-mit war dem Dichter auch jede anderweitige Verwertung seiner Arbeit