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1 (1924)
Seite
106
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CONRADI IOO

teilung als einen vernichtenden Schlag der verruchten Zivilisation übersein bestes Wollen empfunden haben.

Conradis Situation vor Gericht war ungünstiger als die seiner beidenMitangeklagten. Die Anklageschrift beschuldigte ihn an erster Stelleder Gotteslästerung: er hatte über den Tod Jesu am Kreuze den Aus-druck „verrecken" gebraucht, was selbst von dem Organ der jungenLiteratur, der „Gesellschaft" (1889. Heft 7, S. 1031) eine „Geistes-krankheit" genannt wurde; die Verfasserin dieser Kritik, MargareteHalm, die ferne Unbekannte, an die Conradis „Liebesbeichte" gerichtetist, empfahl die Lektüre des Romans vor allem ihren Geschlechts-genossinnen zur — Abschreckung! Es steht zweifellos fest, daß Con-rad! nicht im entferntesten eine Lästerung bezweckte, im Gegenteil:er glaubte, nur durch diesen Ausdruck das unsagbar Elende desKreuzestodes eindringlich bezeichnen zu können. Eine tiefe Ehrfurchtvor Christus erfüllte ihn von Kind an, und eine Jesusdichtung schwebteihm gerade in den Jahren vor, als er den „Adam Mensch" schrieb:der Gekreuzigte war ihm das himmelschreiende Symbol der leidenden,geknechteten Menschheit, und in Stunden fessellosen Überschwangsdachte sein „Größenwahn" sich auch selbst in die Mission solch einesunglücklichen Welterlösers hinein. Mit einer Lästerung Jesu würdeer sein höchstes Menschheitsideal gelästert haben. Nach seiner ge-richtlichen Vernehmung am 10. Oktober 1889, bei der er, seinemeigenen renommierenden Geständnis zufolge, mit einer „unglaublichenSicherheit" und „saloppen Souveränität" auftrat, verteidigte er sichgegen die Beschuldigung schriftlich in einem „StaatsanwaltschaftlichenFrag- und Antwortspiel oder Hiebe und Liebe", das er seinem Ver-leger zur Verfügung stellte: Friedrich und der Leipziger Freund, HansMerian, benutzten es zu einer ausführlichen Rechtfertigungsschrift,die dem Gericht übergeben und unter dem Titel „Literatur und Staats-anwalt" als Handschrift gedruckt wurde. Den Gebrauch des inkrimi-nierten Wortes verteidigte Conradi durchaus einleuchtend: „Der Zu-sammenhang ergibt, daß der Ausdruck nur aus einem tiefen unwill-kürlichen Mitlcidsaffect heraus gebraucht ist! Er hat an sich durch-aus nichts Unehrerbietiges, drückt vielmehr nur das furchtbare Schick-sal eines Menschen aus, der von allen verlassen allein und hilfloseben — ... !! Und gerade das qualvolle, ungerechte Sterben und Zu-Tode-gemartert-werden Christi am Kreuze möchte bei Berücksichti-gung aller Verhältnisse, die tatsächlich vorliegen, einen derartigenAusdruck verdienen, wenn es in seiner ganzen Entsetzlichkeit ver-gegenwärtigt werden soll." Wenn der Staatsanwalt Nagel dieserSelbstverteidigung keinen Wert beimaß, so konnte ihn auch das schöneEintreten Merians für den toten Freund bei der Gerichtsverhandlungnicht in seiner engen Auffassung beirren. Merian schilderte, wie erselbst über das Wort gestolpert sei und lange mit dem Dichter dar-