BUSCH
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Von Hermann, Adolf und Otto Nöldeke. München, Lothar JoachimVerlag. 1909. S. 46ff.)
Da die Akten des Landgerichts Offenburg vernichtet sind, war Ge-naueres über diesen denkwürdigen Prozeß nicht zu ermitteln, auchnicht vom Verlag Schauenburg. Nur so viel ließ sich feststellen: dieBeschlagnahme des Buches in Baden erfolgte am 19. August 1870,offenbar unter der Wirkung der Kriegspsychose, wie wir sie 1914 er-lebt haben, des „Burgfriedens". Nach der Freisprechung des Ver-legers, der sich jedenfalls freiwillig dazu verstand, die erwähnten Schluß-verse eine Zeitlang zu unterdrücken, mußte die Konfiskation auf-gehoben werden. - Überraschenderweise fand sie in Preußen einGegenstuck! Seit 1873 herrschte dort der sogenannte „Kulturkampf",die Fehde zwischen der preußischen Staatsverwaltung und der Kurie.Am 7. Februar 1878 starb Papst Pius IX., und von seinem NachfolgerLeo XIII. erhoffte Bismarck die Wiederherstellung des kirchlichenFriedens. Die Regierung hatte daher offenbar den Wunsch, den katho-lischen Kreisen diesen oder jenen Liebesdienst zu erweisen, um ihrer-seits den guten Willen zu bekunden, nach dem beliebten Grundsatz:..Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft." Und so beschlagnahmtedie Polizei in Posen im Mai 1878 Buschs „Heiligen Antonius" in seiner8. Auflage, nachdem sieben Auflagen in Preußen unbeanstandet ge-blieben waren. So meldet die „Allgemeine Literarische Correspon-denz" vom 15. Mai 1878 (Nr. 17), ohne jedoch weiter zu berichten,was aus diesem sonderbaren „Maigesetz" weiter geworden ist.
Daß der „Hl. Antonius" in Österreich verboten wurde, kann nichtüberraschen. Einzigartig in der Geschichte der Zensur und der Preß-verbote ist aber der Ausweg, den Buschs Freunde fanden, um demverpönten Buch freien Laufpaß nach Österreich zu verschaffen. Zudes Dichter-Malers siebzigstem Geburtstag richtete die alldeutschePartei des österreichischen Abgeordnetenhauses (Rudolf Berger undGenossen), am 16. April in der 122. Sitzung, eine „Anfrage" an denJustizminister Frhr. v. Spens-Booden, ob ihm „der nachfolgende In-halt des Werkes bekannt" und was der Grund des Verbotes sei. ImAnschluß daran wurde das ganze Werk dem Hohen Hause vorgelesen.Der Minister hielt es nicht für angebracht, diese Frage zu beantworten.Aber Buschs Dichtung erschien nun im „Stenographischen Protokollüber die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des österreichischenReichsrathes im Jahre 1902" (S. 11 443—11 449)! Ein Exemplar desSitzungsberichtes wurde Busch zugeschickt, und der Verleger versahnunmehr die nach Österreich versandten Exemplare des Buches mitder Vorbemerkung, daß der Text aus dem Sitzungsprotokoll des Hausesder Abgeordneten wieder abgedruckt sei! Damit war er immun, unddie Polizei hatte das Nachsehen.