93 CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM
CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM (1754—1780).
Bis um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts bestimmten in Öster-reich ausschließlich die Jesuiten, welche Bücher ein k. k. Untertanlesen durfte oder nicht. 1753 endlich gelang es dem Leibarzt derKaiserin Maria Theresia, dem Holländer Gerard van Swieten, diesenDunkelmännern die Zensur zu entreißen und sie einer weltlichen Kom-mission zu überweisen, der Wiener Zensurhofkommission. 1759 trater selbst an deren Spitze. Swieten war ein frommer Katholik, aber einGegner der Jesuiten. Den persönlichen Einfluß dieses Ordens auf dieKaiserin vermochte er jedoch nicht auszuschalten, höchstens zu min-dern, und auf seinem heftig angefochtenen Posten konnte er sich nurdadurch halten, daß er gegen alles, was Religion, Staat, Sitten undüberhaupt die „gute Denkungsart" zu gefährden schien, fast ebensounduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Er selbst war es,der epochemachende Werke der philosophischen und schönen Lite-ratur seiner Zeit und sogar der Vorzeit mit dem Interdikt belegte,und da er stets in großem Stil zu organisieren pflegte, begründete er, zurschnelleren Unterrichtung der Behörden und Buchhändler ganz Öster-reichs und zur nachdrücklicheren Durchführung seiner Verbote, denösterreichischen Katalog der verbotenen Bücher, der nicht in den Aktender Zensurkommission verblieb, sondern von 1754 bis 1780 in immerwieder revidierten Neuausgaben auch im Druck erschien. Eine Über-sicht derselben gibt J. Petzholdt in seinem „Catalogus Jndicis Librorumprohibitorum et expurgandorum'" (Dresdae 1859), ohne auf unbedingteVollständigkeit Anspruch machen zu können, was bei der außerordent-lichen Seltenheit der Drucke auch heute noch kaum möglich sein dürfte.Der Titel des Verzeichnisses lautete zunächst: „Catalogus Librorumrejectorum per Consessum Censurae. Viennae. 1754." 1755— 1 757 er_schien je eine „Continuatio" (Fortsetzung). Diese vier ersten Jahr-gänge gab offenbar die Zensurkommission im Selbstverlag heraus.Dann machte sich eine Gesamtausgabe nötig; diese übernahm der Ver-leger Kaliwod. Bei ihm erschien 1758 der „Catalogus Librorum perquinquennivm a Commissione Aulica prohibitorum". Eine erweiterteAusgabe folgte 1762 und fünf Nachträge 1763—1767. Die Nachträgewurden dann in einem Neudruck zusammengefaßt: „Catalogus Libro-rum a Commissione Caes. Reg. Aulica prohibitorum ab anno 176S adannum 1768" (Katalog der von der K. K. Hofkommission von 1763bis 1768 verbotenen Bücher). Eine „Nova Editio" davon erschien1774; daran schlössen sich noch drei Supplemente: 1777, 1778 und1780. Außerdem gab Kaliwod 1768 nochmals ein Gesamtverzeichnisheraus: „Catalogus Librorum a Commissione Aulica prohibitorumVienne MDCCLXVIII Prostat in offizina libraria Kaliwodiana", imUmfang von 256 Seiten — ein Druck, der Petzholdt entgangen ist; einExemplar besitzt die Preußische Staatsbibliothek zu Berlin.