BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 82
des Konversationslexikons befahl, eben des Bogens mit dem Berichtüber die Völkerschlacht. Drei dieser Stellen des Aufsatzes warengenau mit Seiten- und Zeilenzahl bezeichnet: anknüpfend an denDreißigjährigen Krieg und das damalige Bündnis zwischen KurfürstJohann Georg von Sachsen und dem Schwedenkönig Gustav Adolfhatte der Verfasser gesagt, der Urenkel, Friedrich August, „noch festerin seiner Verblendung", habe „sogar die schrecklich entscheidendeKatastrophe [bei Leipzig] abgewartet". Über den 16. Oktober 1813und die Falschmeldung von einem Sieg der Franzosen hatte er zu-treffend berichtet: „Mit allen Glocken wurde geläutet, und der Königvon Sachsen selbst zog zur Kirche, um Gott zu danken, daß der Fran-zose nun ferner der Herr und der Deutsche der Knecht bleiben werde."Und vor der Schlacht bei Leipzig hatte er Napoleon beim Aufbruchvon Dresden „den frommen bethörten König der Sachsen nebst dessenGemahlin und Tochter" mit sich nehmen lassen. Der Verfasser desArtikels, ein Pastor Dr. Venturini, der auch durch ein selbständigesWerk über „Rußlands und Deutschlands Befeiungskriege . . . 1812bis 1815" aufs neue den Zorn der sächsischen Regierung herauszu-fordern wagte, schrieb, als er von der Konfiskation hörte, mit vollemRecht an den Verleger Brockhaus: „Was wollen die Herren in Sachsensagen gegen den Satz: ist die Sache mit dem König von Sachsen sonicht wahr, so haben die großen Monarchen von Österreich, Rußlandund Preußen die größte Ungerechtigkeit und den schlechtesten Streichgegen Se. Majestät von Sachsen begangen!? Die Rechtfertigung dieserMonarchen liegt einzig in der Thatsache, wie ich sie dargestellt."
Der Bücherinspektor Jäger konfiszierte aber an jenem 10. Mai gleichden ganzen 5. Band, denn zu seiner Überraschung fanden sich die in-kriminierten Stellen auf dem angegebenen Bogen gar nicht, sondernder Artikel Leipzig stand auf Bogen 38 und 39. Brockhaus hatte unter-des einen Neudruck des Bandes veranstaltet, da die Auflage verkauftwar, und manche Artikel kürzen lassen; dabei waren die ersten zweianstößigen Stellen gestrichen worden, nur die dritte geblieben. DerFall war also nicht aufregend, und das Leipziger Kriminalgerichtmeldete nach der Vernehmung des Verlegers am 13. Mai nach Dresden,es habe an den im Reskript bezeichneten Stellen „keine frevelhaftenund wahrheitswidrigen Äußerungen" gefunden. — Zur Buchhändler-messe in Leipzig aber gibts „Krebse" oder „Remittenden", Bücher,die als unverkäuflich von den Sortimentern zurückkommen, und unterdiesen Brockhausschen Remittenden, die noch nach der Konfiskationeinliefen, war auch der 5. Lexikonband mehrfach vertreten. Brock-haus war verwegen genug, diese Exemplare, wenn sie von andrer Seiteverlangt wurden, auszuliefern, und ein Denunziant sorgte dafür, daßdies zu Ohren des Kriminalgerichts kam. Dessen Präsident, der Ober-hofrichter Ludwig Ehrenfried von Rackel, begab sich nun schleunigst