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1 (1924)
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80
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BRENTANO 80

tungen" angegriffen habe! Die gleiche Anzüglichkeit erlaubte sichzur selben Zeit auch Clemens Brentano in einer satirischen Epistel,die im März 1811 bei der Christlich-Deutschen Tischgesellschaft inBerlin, dem vorwiegend adeligen Freundeskreise Arnims, so viel Bei-fall fand, daß man sie in 200 Exemplaren zu drucken beschloß. DenVerkauf der nicht vorweg für Subskribenten bestimmten Exemplareübernahm der Buchhändler Wittig. Obgleich es sich also nur umeine Art Privatdruck handelte, beschäftigte sich auch die Presse mitdiesem Schriftchen Brentanos, das den Titel führte: „Der Philistervor, in und nach der Geschichte." Unter andern brachte der „NeueBreslauische Erzähler" einen längern Auszug daraus, der auch ge-rade die Spitze gegen die sittlichen Zustände der preußischen Haupt-stadt enthielt. Das empörte aber die dortigen Philister sehr. Der fürdas Wohlverhalten der Provinzzeitungen verantwortliche Zensor,Staatsrat Hoffmann, fühlte sich gedrungen, den Sektionschef imMinisterium des Innern, Geh. Staatsrat Sack, auf diesen Artikel desschlesischen Blattes aufmerksam zu machen; er wußte natürlich nicht,daß der in Breslau abgedruckte Text in Berlin selbst erschienen war.Er sei zwar, erklärte er, im Grunde der gleichen Meinung wie derihm unbekannte Verfasser des „sehr gut geschriebenen Aufsatzes";solange aber Bordelle gesetzlich erlaubt seien, verstoße es gegen die„den Gesetzen gebührende Achtung", darüber Glossen zu machen!Dem Breslauer Zensor sei daher „mehrere Aufmerksamkeit" zu emp-fehlen. — Nun begann die übliche Recherche, und es stellte sich her-aus, daß Achim v. Arnim persönlich das Manuskript Brentanos demZensor Biester vorgelegt und dieser, ohne den Verfasser zu kennen,sein Imprimatur gegeben hatte, da ihm Arnim versicherte, der Drucksei nur für den engen Kreis der Tischgesellschaft bestimmt und werdenicht öffentlich verbreitet. Nach dem Buchstaben des Gesetzes hattealso Arnim das Imprimatur durch unrichtige Angaben „erschlichen",wodurch jede Druckerlaubnis ungültig wurde, und der weitere Ver-kauf des Brentanoschen „Philisters" mußte daher, um der amtlichenForm zu genügen (Steig in seinem Buche „Kleists Berliner Kämpfe"S. 628t sieht das merkwürdigerweise nicht ein), dem Buchstaben desGesetzes nach verboten werden. Das geschah auch durch Verfügungdes Geh. Rats Sack vom 29. August 1811. — Ein geradezu groteskesZensurabenteuer hatte Brentano 1815, als er auf die Melodie „Heil Dirim Siegerkranz" seine Hymne auf Blücher dichtete: „Grüß DichGott! Sieges-Greis, Grüß Dich im Heldenkreis Deutsches Gestirn" usw.Das Gedicht sollte in einer Berliner Zeitung erscheinen, aber der ge-rade amtierende Zensor, Geh. Legationsrat Ancillon, der spätereMinister, verbot das, weil — die Melodie des Gedichts für den Königund das Königliche Haus reserviert sei! Der Kgl. Preußische Staats-rat und Dichter Karl August v. Stägemann, der diesen Vorfall am