BÖRNE 78
Staatsamte in Form eines Steckbriefes abgefaßt!" sagte Börne in einemwitzsprühenden Briefe darüber (Holzmann S. 2aoff.), und er mochtewohl nicht unrecht haben, wenn er sich den Vorfall auf seine Weiseerklärte: „Irgend ein Diplomat befahl, drohte vielleicht und der feigeSenat gehorchte angstzitternd wie immer." Das lebhafte Interesse desösterreichischen Gesandten in Hamburg für den derzeitigen Aufent-halt des Libellisten Börne wird wohl von andern seiner Kollegen ge-teilt worden sein. Börne ließ sich aber dadurch nicht abschrecken,1832 eine Reise nach Baden zu machen und sogar am Hambacher Fest(27. Mai) teilzunehmen. Die Pensionsangelegenheit wurde in Frank-furt allen Ernstes umständlich behandelt, man hoffte bei der Gelegen-heit die ärgerliche Rentenzahlung an den Verfasser der „Briefe ausParis" loszuwerden. Aber juristisch ließ sich Börnes Anspruch nichtbestreiten, und so redete mau sich schließlich auf einen „Irrtum" hin-aus. (Näheres darüber bei Holzmann S. 289ff. und Ergänzungen beiGeiger S. 53 f.)
Die letzte Schrift Börnes, die den deutschen Behörden zu schaffenmachte, war sein „Menzel dar Franzosenfresser" ; er erschien im Januar1837; am 12. Februar desselben Jahres starb Börne, so daß diese seineAbrechnung mit dem Stuttgarter Literaturpapst Wolfgang Menzelgewissermaßen als sein Testament gelten konnte. Das Büchlein er-schien in Paris bei Theophile Barrois fils; wenn der Pariser Konfi-dent der österreichischen Staatskanzlei am 14. Januar recht hat, wardies wieder eine Deckfirma, und zwar für die Buchhandlung Heideloffund Campe in Paris, deren sämtliche Verlagsartikel 1834 von derpreußischen Regierung in Acht und Bann getan worden waren. Eine1841 erschienene „Zweite Ausgabe" trägt die Verlagsbezeichnung„Paris, Bei Girard freres, Buchhändler, successeurs de Th. Barrois fils,Rue de [sie!] Richelieu, N. 14". Da das Buch als Auslandsware geltenmußte, war es wiederum „eo ipso" in Deutschland verboten; sein „re-volutionärer Inhalt" veranlaßte aber die Zensurbehörde des DeutschenBundes, im April die einzelnen Regierungen besonders darauf auf-merksam zu machen. Das preußische Oberzensurkollegium brauchtesich also nicht erst damit zu befassen. Doch fahndeten die preußischenBehörden sehr scharf auf alle Büchersendungen, die Exemplare derBörneschen Schrift enthielten, und wenn man an der WestgrenzeBüchcrballen mit solcher Konterbande feststellte, wurde sofort Mel-dung nach Berlin erstattet; man verfolgte den Gang der Sendung, umfestzustellen, ob nicht ihr Inhalt innerhalb der preußischen Grenz-pfähle blieb, und warnte andere Bundesbehörden, wenn „Menzel derFranzosenfresser" in Sicht war. Meist aber hatte die Polizei das Nach-sehen. Einmal wurden 38 Exemplare für die Buchhandlung MartinBossange avisiert, die in Leipzig eine Filiale hatte und dort das„Pfennig-Magazin" herausgab, dessen Mitbesitzer seit 1834 F. A.