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1 (1924)
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sich nennt (II 181), und wenn er gesteht, daß er von keiner Autoritätetwas wissen wolle und von keiner Wahrheit sich gern einschränkenlasse (II 18). Von einem solchen Menschen kann es nicht wundern,wenn er in Schmähungen aller Art sich ergießt, wenn er z. B. (I 96)unsere deutschen Regierungen sämmtlich verrückt nennt und wenner (II 209) sagt: ,wenn man alle fürstliche Paläste Europas nebeneinander stellte, es gäbe eine ganze Narrenstadt!'" Auch in diesemUrteil wieder keine Spur von Verständnis für die sich überschlagen-den Kapriolen des Börneschen Humors!

■Das Oberzensurkollegium verschwieg aber nicht, daß Börne „inseinen Schmähungen wenigstens ziemlich unpartheiisch sei, indem erselbst seine eigene Partei nicht verschone"; das Buch enthalte alsogewissermaßen Gift und Gegengift. Dennoch müsse es dem Gesetzzufolge verboten werden. Das Kollegium stellte außerdem anheim,..ob nicht auf geeignetem Wege eine Beschwerdeführung wegen derm dieser Schrift auch gegen die Preußische Regierung enthaltenengroben Angriffe eingeleitet werden dürfte" — Beschwerde jedenfallsgegen niemand anders als den Hamburger Senat. Die Minister bean-tragten sogar ein Einschreiten des Bundestags, aber der König ver-sprach sich davon nicht viel; der Bundestag könne auch nichts weitertun, als die betreffende Regierung zur Verfolgung des Verfassers oderdes Verlegers auffordern; das wirksamste sei in jedem Fall, diesseitssofort mit Verboten einzuschreiten, sobald das Oberzensurkollegium,das gar nicht erst gefragt worden war, von der Existenz einer ge-meinschädlichen Schrift Wind bekomme. Damit gab man sich dennauch zufrieden.

Bei Band 5 und 6 war abermals die Regierung in Koblenz als ersteauf dem Posten. Diesmal hatte das Buch wieder seinen richtigenTitel „Briefe aus Paris" 1832/1833, 5. und 6. Teil; Hoffmann undCampe firmierte zur weiteren Irreführung der Behörden „Paris. BeiL. Brunet. 1834". Man hatte sich in Koblenz ein Exemplar aus dem„benachbarten Ausland" verschafft und sandte es (am 13. Jan. 1834)schleunigst nach Berlin. Diesmal hieß es hier: das Gutachten desOberzensurkollegiums sei abzuwarten. Das Kollegium aber nahm diefalsche Firma noch immer als bare Münze und erklärte, eines Gut-achtens bedürfe das Buch nicht; da es in Paris erschienen sei, gehörees „eo ipso" zu den verbotenen.

Den Vogel bei dieser ganzen Verfolgung der „Briefe aus Paris"schoß Börnes Vaterstadt ab und verdiente sich ein wenig den Spitz-namen, den er ihr gegeben hatte: „Hauptquartier der Dummheit".Sie bezeugte plötzlich heiße Sehnsucht, ihren berühmten Sohn wiederin ihren Mauern zu sehen; sie reklamierte ihn als ihren ehemaligenPolizeiaktuar und forderte ihn auf, sein Amt wieder anzutreten,widrigenfalls ihm seine Pension entzogen würde! „Ein Ruf zu einem