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erlassen, da Benzenbergs Buch schon zu sehr verbreitet sei, eine Maß-regel daher „jetzt nicht mehr zweckmäßig" sei. Dem mußte sich dasKollegium natürlich fügen, so sehr ihm an einer „amtlichen Miß-billigung" der Schrift gelegen war. Varnhagen v. Ense versichert inseinen Tageblättern, die den Vorfall ungenau darstellen („Blätter ausder preußischen Geschichte" I, 212. 214. 217fr. 234f. 237), Hardenbergbillige Benzenbergs Darstellung — die auch nach Treitschkes Urteil„im Wesentlichen richtig" war („Deutsche Geschichte" III, 114 f.) —>durchaus und „halte ungemein auf ihren Inhalt und ihre Wirkung".Die Ultrakonservativen hatten schon auf einen Sturz des Kanzlersgerechnet, denn über das ihm von liberaler Seite gespendete Lob warniemand ärgerlicher als der König. Für die noch erst in den An-langen steckende Entwicklung der politischen Parteien war die Auf-nahme der Schrift ein bezeichnendes Symptom.
Viel heftiger empörte aber den König Benzenbergs nächste Publi-kation, die ihn selbst betraf. Sie war im November 1820 geschrieben,stand ebenfalls zuerst in den „Zeitgenossen" (Neue Folge, Heft 1)und erschien Ende April 1821 als Separatdruck: „Friedrich Wilhelmder Dritte" (Leipzig, Brockhaus, 1821), beide Male anonym. Sie sollte,wie der Verfasser zum Verleger äußerte, „namentlich ein Lesebuchfür den gebildeten Bürger und Landmann" sein, „richtige Begriffeübers Verfassungswesen verbreiten" und die Vorurteile der höherenStände gegen das Repräsentativsystem dadurch vermindern, daß siezeigte: „drei Viertel von dem, was das Wesen desselben macht, näm-lich eine im Großen geordnete Gesetzgebung, ist seit Einführung desStaatsrathes bereits vorhanden" (vgl. H. Ed. Brockhaus, „F. A. Brock-haus", 1881. III, 190ff.). Den Gedankengang der ersten Schrift führteBenzenberg also weiter aus — ein allerdings gefährliches Programm,denn Verfassung oder Konstitution, kurz alles, was auf eine parla-mentarische Vertretung- abzielte, durfte damals nicht einmal im Scherzberührt werden; darin bestand ja die Hauptschuld von anno 1815, dieder König nicht abgetragen hatte und auch nicht zu begleichen beab-sichtigte. Zwei Berliner Politiker, Staatsrat v. Stägemann und Fried-rich Buchholz, hatten die Korrektur der Schrift gelesen und nichtsBedenkliches daran gefunden, die sächsische Zensur hatte sie un-beanstandet durchgelassen. Hardenberg selbst lobte sie, und demscharf liberalen Verleger — dem alten Friedrich Arnold Brockhaus —erschien sie viel zu wenig liberal, ja so servil, daß er dem Autor inseiner brüsken Art den Stuhl vor die Türe setzte und ihn mit seinenweiteren Artikeln an Friedrich Schlegels Zeitschrift „Concordia"(Wien, 1820—23) verwies ! Die Berliner Diplomaten gaben zwar zu, daßBenzenberg — seine Autorschaft war allenthalben bekannt — denKönig und die Regierung lobe, „aber dagegen könne man nichtleugnen, daß er doch Constitution wolle! Und somit bleibe er und seine