BENZENBERG 62
BENZENBERG, JOHANN FRIEDRICH (1777—1846).
Benzenberg, der sich-den Beinamen des „ersten rheinischen Libe-ralen" erworben hat, war erst Theologe, dann Physiker; 1805 ernannteihn der Kurfürst von Bayern zum Professor der Physik und Astrono-mie am Lyzeum zu Düsseldorf. Hier gründete Benzenberg eine Schulefür Landmesser und baute 1844 sogar eine Sternwarte, die er der Stadtschenkte. Der Regierungswechsel im Bergischen 1810 und die Um-wälzungen der folgenden Jahre entfremdeten ihn der Gelehrtentätig-keit. Er lebte in der Schweiz und in Paris, war 1816—1818 Redakteurdes „Deutschen Beobachters" in Straßburg; dann ging er nach Berlin,wo er mit angesehenen Politikern verkehrte, für die „AllgemeinePreußische Staatszeitung" arbeitete, besonders über Steuerwesen, undwohl auch beabsichtigte, sich in einer politischen Stellung auf die Dauerzu behaupten. Aber gerade die beiden Schriften, durch die er hoffenmochte sich einen Weg zu ebnen, rückten dies Ziel in unerreichbareFerne. Die erste hieß: „Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürstenvon Hardenberg" und erschien anonym Anfang Oktober 1820 (Leipzig,F. A. Brockhaus, 1821), nachdem sie bereits im XXII. Heft der Brock-hausschen Biographiensammlung „Zeitgenossen" abgedruckt war. Sieerregte solches Aufsehen, daß gleich eine zweite, unveränderte Auflage,erscheinen mußte. Der viel angefeindeten Hardenbergschen Verwal-tung sang sie ein so lautes Lob, daß die Mißgunst munkelte, der Staats-kanzler selbst trete hier als sein eigener Herold auf; am 10. Oktobererklärte Hardenberg in den Berliner Zeitungen: er habe von derSchrift nichts gewußt und kenne den Verfasser nicht. Das 1819 be-rufene Oberzensurkollegium geriet über die Schrift in helle Entrüstungund beantragte am 10. Oktober 1820 ihr Verbot; nicht weniger alsneun Gründe bestimmten es dazu: das Buch dichte u. a. (S. 25) derVerwaltung Hardenbergs eine mit der Französischen Revolution über-einstimmende Absicht an, es stelle sie (S. 73) in eine Art geheimenWiderspruchs gegen die Intention des Königs, beschuldige (S. 82—87)den Kanzler einer planmäßigen Hintertreibung der Karlsbader undFrankfurter Beschlüsse, enthalte unanständige Ausdrücke gegen diese,ebenso gegen Adel und Geistlichkeit, und belege vor allem „die auchim Preußischen Staate vorhandenen entgegengesetzten politischenMeinungen, die jedoch noch keineswegs als Parteien einander öffent-lich gegenüberständen, mit den gehässigen Parteinamen der Liberalenund der Ultras". In der Sitzung des Oberzensurkollegiums am 10. Ok-tober hatte Geheimrat Scholl den ausdrücklichen Wunsch des Kanzlerseröffnet, man möge nichts gegen die Schrift unternehmen; dennochglaubte das Kollegium mit 5 gegen 4 Stimmen sich für ein Verbot ent-scheiden zu müssen und setzte darüber ein umständliches Protokoll auf,das Hardenberg vorgelegt wurde. Am 3. November aber erklärtedieser, der König selbst habe am 19. Oktober befohlen, kein Verbot zu