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1 (1924)
Seite
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hier bei der Vossischen Buchhandlung eine umfassende Sammlungseiner „Gedichte" (1844) herausgab. Kaum hatte der Verleger einExemplar des zensurfrei gedruckten, weil über 20 Bogen starkenBuches der Polizei entsprechend der gesetzlichen Verfügung über-reicht, als der Polizeipräsident v. Puttkammer die Auflage beschlag-nahmen ließ, weil die Gedichte sämtlich, mit Ausnahme der „StillenLieder", durchweg politischer Tendenz und „gegen die verfassungs-mäßigen Zustände und Institutionen, insonderheit Deutschlands, ge-richtet" seien. Als er dem Polizeiminister v. Arnim am 28. Julidarüber berichtete, begründete er sein Vorgehen ausführlich: „Dieverratene Freiheit, die ihren Judas gefunden (S. 125), für die es inDeutschland keine Stätte gibt (S. 123), der Ahasver der Zeit (S. 29),die Kettenbande der Völker (S. 175), der mündigen, welche die Für-sten am Leitseil halten (S. 238), die Christus nicht befreit (S. 160),für die Börne starb (S. 16), die Hundedemut (S. 307), die SklavereiDeutschlands (S. 34), des mißachteten, in seinem Freiheitsdrange ge-täuschten Faust der Völker (S. 141), der Gedankenmord der Zensur(S. 38. 40. 317), die heuchlerische Christenliebe der Volksverkäufer(S. 178), die Hinrichtung der Freiheit auf Universitäten (S. 22ff.).die Verspottung der privilegierten Stände (S. 24. 172. 306. 324), derweltlichen und geistlichen Autoritäten" — alle diese Stellen bekun-deten die Absicht des Verfassers, „Unzufriedenheit mit den bestehen-den Verhältnissen zu erregen und das Band der Treue und Anhänglich-keit zwischen den Untertanen und Regierungen zu lockern". In demSchlußgedicht „Auferstehung" (S. 274ff.) trete die Tendenz des Ver-fassers, seine Aufreizung, „die eisernen Bande der Sklaverei zubrechen", besonders kraß hervor. Daher habe er die Gedichte als „fürdas allgemeine Wohl gefährlich erachtet" und auf Grund § 7 desGesetzes vom 23. Februar 1843 beschlagnahmen lassen. Der Polizei-minister billigte das durchaus.

Beck und sein Verleger beruhigten sich aber dabei nicht, sondernappellierten an das Oberzensurgericht, wo zunächst der zuständigeStaatsanwalt, Kammergerichtsrat v. Lüderitz, sich mit den Gedichtenbeschäftigte und ein ausführliches Promemoria darüber verfaßte, dasdurch Inhalt und Stil eines gewissen Reizes nicht entbehrt. In BecksGedichten, erklärte er, offenbare sich eine „Dichterweihe, die viel-leicht auch die sogenannten Heroen des heutigen politischen Gesangesum eine gute Kopfeslänge überragt" (!). Aber diese Dichterweiheverlasse „den ihr gewissermaßen zugebornen Gipfel eines frei umher-schauenden Auges" (!), sie gebe das Schwert der Wahrheit (S. 299)aus der Hand, um sich einer ephemeren Schule dienstbar zu machen.Dieser Schule sei das Christentum ein überwundener Standpunkt; Becknenne es eine finstre Sage (S. 160), er schreibe eine neue Bibel (S. 30.I 59). bei ihm küsse der Bauer das Kreuz, der Dichter aber den gold-