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,,nicht so unmittelbar auf die Erregung geschlechtlicher Lüsternheitgerichtet". Seien diese Stellen auch nicht objektiv unzüchtig, so hättensie doch insofern Bedeutung, als sie in Verbindung mit der Bordell-szene der ganzen Schrift den Charakter der Unzüchtigkeit aufprägten.Der Verteidiger entgegnete, das Buch trage in seiner Gesamtheit einenkünstlerischen Charakter, den es durch die eventuell anstößigen Stellennicht verlieren könne, da diesen eine weit größere Zahl teils dichterischhervorragend schöner, teils künstlerischer Stellen gegenüberstehe-Diese Auffassung bestritt der Gerichtshof aus folgenden Erwägungen:„Man hat zwar keineswegs verkannt, daß der Verfasser an vielenStellen seines Buches, so bei der Wiedergabe der Stimmungen, die dieGemälde der Eremitage, die russische Landschaft und die russischenMenschen, die Architektur und das Straßenleben Petersburgs in ihmerregt haben, sich als Schriftsteller von hervorragender Begabung, ins-besondere als Virtuos in der Behandlung der Sprache betätigt hat, unddaß seine mannigfachen Reflexionen über Kunst und Künstler eigen-artig und ungewöhnlich interessant sind; aber die Meinung, daß des-halb das Buch als Ganzes einen künstlerischen Gesamtcharakter trage,hat man nicht zu teilen vermocht!
„Die .Russische Reise' hat überhaupt keinen einheitlichen Charakter,keine künstlerische Tendenz. Der Verfasser spricht es selbst aus, daßihm bei der Abfassung darum gar nicht zu tun gewesen ist. Sein .Vor-satz' war, wie er an verschiedenen Stellen sagt, nach neuen Sensationenzu botanisieren (S. 3), sie mit verschärften Sinnen zu fangen, mit ge-übten Nerven zu genießen und mit dem nächsten Schlagwort, das ihmzuläuft, zu merken (S. 7). Er wollte sich bei diesem Buch nicht mehrwie bei früher von ihm verfaßten den Genuß seiner Sensationen mut-willig dadurch verderben, daß er durch mühsames Suchen nach seinemsprachlichen Äquivalent sie andern zu suggeriren suchte (S. 5I). Erwollte die Sensationen zum Vorrat sammeln und mit dem ersten Wortder gemeinen Sprache merken, das ihm begegnet."
Daß in diesem Versuch völliger Unmittelbarkeit ein eminent künst-lerisches Streben sich auswirkt, blieb dem Gerichtshof verschlossen. Erbezeichnete das ganze Buch als „eine kaleidoskopartige Schilderungvon allen möglichen, wahllos und ohne jedes künstlerische Verfahrenaneinander gereihten Eindrücken, Erlebnissen und Reflexionen ohnejeden logischen und künstlerischen Zusammenhang"! Einigermaßenwerde das Ganze „zusammengehalten durch die fortlaufende Darstellungdes Umgangs mit dem .kleinen Fräulein', woraus sich in seinem Innernein Widerstreit zwischen der in ihm aufkeimenden Liebe zu dem ein-fachen und reinen Mädchen und seiner gewohnheitsmäßigen Neigung,sich zügellos jedem Genuß hinzugeben, entwickele, in welchem letztere
— nicht gerade zu Ehren der sittlichen Persönlichkeit des Verfassers
— schließlich die Oberhand behalte". Die anstößigen Stellen seien