BAHR
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denken, weil die Schrift „weder in dem Materiellen noch in der Formdem gemeinen Wohle in so weit Gefahr drohe, daß mit Sicherheit er-wartet werden könne, das Kgl. Ober-Censur-Gericht werde ein Debits-verbot aussprechen. Die Zurückweisung des Antrags auf Erlaß einessolchen Verbots würde aber die öffentliche Aufmerksamkeit auf die-selbe in solcher Weise richten, daß dadurch der nachteilige Einfluß,den die Schrift etwa haben könnte, sehr bedeutend erhöht werdenwürde". Er ziehe es daher vor, von der Beschlagnahme abzusehen.Mit diesem Bescheid, der unterm 20. Oktober durch den Minister desÄußern, Bülow, erteilt wurde, mußte sich der bayrische Vertreter zu-frieden geben. Dieser Fall zeigt, welch gute Wirkung immerhin daserst ein Jahr bestehende Oberzensurgericht ausübte; auch die Ministerbegannen sich vor allzu leichtfertigen und vorschnellen Bücherverbotenzu hüten, um nicht durch die Entscheidungen dieses obersten Gerichts-hofes Lugen gestraft zu werden. (Akten des Preuß. Geh. StaatsarchivsAusw. Amt Rep. IV 196 vol. IV.)
BAHR, HERMANN (geb. 1863).
Bahr, Sohn eines Linzer Notars, kam mit achtzehn Jahren nach Wien,um Jura zu studieren. Als Student und Burschenschafter im drittenSemester wurde er relegiert, er hatte in einer Kommersrede zu Ehrendes toten Richard Wagner sein „deutches Herz" allzu laut schlagenlassen, es war damals in Österreich „wieder einmal verboten, deutschzu sein" (vgl. Bahrs autobiographische Skizze im „Hermann Bahr-Buch". Berlin, S. Fischer. 1913). Drei Studienjahre in Berlin holten,wie er selbst sagt, alles aus ihm heraus, was in ihm steckte. Ein JaMin Paris, Reisen durch Spanien und Marokko gewannen ihm die Weiteund Unbefangenheit des Welt-, Kunst- und Literaturblicks, die denewig Jungen noch heute auszeichnen. Als er 1889 nach Berlin zurück-kehrte, gej-iet er mitten in den neuen Naturalismus hinein. Dokumentdieser Entwicklungsphase ist seine Novellensammlung Fin de siede"die 1890 im Verlag Ad. Zoberbier in Berlin erschien! sogleich einezweite Autlage erlebte, aber Ende des Jahres von der Berliner Polizeibeschlagnahmt wurde. In Leipzig hatte damals gerade der Prozeß gegenden Naturalismus der Conradi, Alberti und Walloth begonnen. Dieerste Strafkammer lehnte das Verfahren ab; der Staatsanwalt legteBeschwerde ein, das Kammergericht hob den ablehnenden Beschlußauf, und die zweite Strafkammer des Landgerichts I Berlin bestätigteam 16. Juh 1892 die Beschlagnahme; nach dem Antrag des Staats-anwalts erhielt Bahr 150 Mark Geldstrafe; der Verleger war nichtzu ermitteln. Das Buch wurde unter Ausschluß der Öffentlich-keit verlesen! (Vgl. „Magazin für Literatur", 1892, S. 488.) -Auch das Organ der jungen Literatur, die „Gesellschaft" (1891. 1,118), wollte daran nur die Technik gelten lassen, wie „die Übungen