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1 (1924)
Seite
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Vorschriften, und das Titelblatt des ,,Ilius Pamphilius" mußte dreimalumgedruckt werden, ehe sich die Zensurbehörde dabei beruhigenkonnte. Die Verlagsbezeichnung lautete nun beim I. Bande: „Leipzig1848 Friedrich Volckmar. (Expedition des v. Arnim'schen Verlags)";beim 2. Bande fehlt der Name des Kommissionärs: „Berlin 1848. Ex-pedition des von Arnim'schen Verlags."

Niemand war denn auch glücklicher als Bettina, als endlich durchdie Ereignisse des Jahres 1848 die Zensur aufgehoben und die ersehntePreßfreiheit Wirklichkeit wurde. Ihren Spaß aber wollte sie doch nochvon dem abgeschnittenen Zopf haben, und als sie vier Jahre später ihrletztes Werk „Gespräche mit Dämonen", des Königsbuches zweitenTeil, veröffentlichte, füllte sie viele Zeilen, ja halbe Seiten mit den be-liebten Zensurstrichen, die bis zum Jahre 1834, wo auch sie verbotenworden waren, anzudeuten pflegten, wo die Zensurschere gearbeitethatte. In einer Anmerkung setzte sie dann jedesmal hinzu: „Lückeeigener Zensur!" (Bettinens eigene Darstellung dieser Vorfälle in den1865 aus Varnhagens Nachlaß veröffentlichten Papieren „Briefe vonStägemann, Metternich, Heine und Bettina von Arnim" hält einerNachprüfung in den Einzelheiten kaum stand; leider hat sich bishernur ein Teil der in Betracht kommenden Akten gefunden, es sind imPreuß. Geh. Staatsarchiv die Faszikel Rep. 77 11 A 54 und Ziv.-Kab.89 C IV A 5. — Bettinens sämtliche Werke in sieben Bänden, heraus-gegeben von Waldemar Oehlke, erschienen 1920—1922 im Propyläen-Verlag Berlin; der Schlußband enthält eine Auswahl ihrer Briefe.)

AUERBACH, BERTHOLD (1812—1882).

1845 und 1846 gab Auerbach einen Volkskalender heraus, den er„Der Gevattersmann" nannte (Karlsruhe, bei J. Gutsch und Rupp).Der erste Jahrgang wurde im August 1844 versandt und vom Kgl.Stadtkommissariat in Augsburg sofort beschlagnahmt. Die ,Kgl. Bay-rische Regierung und ebenso das Ministerium (10. Sept.) bestätigtendie Beschlagnahme. Der Vertreter Bayerns in Berlin, Frhr. Pergierv. Perglaß, lud im Auftrag seiner Regierung am 28. September auchdie preußischen Zensurminister ein, sich dieser Maßregel anzuschließen ;das Buch, so führte er aus, habe den Zweck, „in einer anscheinendunverfänglichen Form Unzufriedenheit mit dem Bestehenden und dasVerlangen nach dessen Umwälzung in einem demokratischen Sinneunter den niederen Volksklassen möglichst zu verbreiten und unterdiesen letzteren radikale Theorien in populärer Form zugänglicher zumachen". Der preußische Minister des Innern, v. Arnim, aber ent-gegnete am 14. Oktober 1844: Obwohl Auerbachs „Gevattersmann"unverkennbar im Interesse der sogenannten Liberalen Partei ge-schrieben und bei seiner Bestimmung für den gemeinen Mann deshalbvon besonderer Bedeutung sei, so habe er gegen ein Verbot doch Be-