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1 (1924)
Seite
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v. ARNIM (BETTINA) 40

und legte schleunigst die ganze Auflage unter Siegel, damit es Bettinaunmöglich sei, durch Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift sich derZensur zu entziehen. Während nun jene Humboldt zu Hilfe rief, unddieser ihre Klage vor den König brachte, machte sich der Zensor mitBehagen über das Opfer her, das ihm wider den Willen seiner Ur-heberin zugefallen war, und als die Anweisung des Königs kam, dasBuch sogleich freizugeben, konnte die Polizei antworten : „Bitte sehr,hier ist es, denn der Zensor ist bereits damit fertig, ohne etwas Be-anstandenswertes darin entdeckt zu haben !*' So hatte das Buch trotzallem die Zensur passiert, was seine Autorin geradezu als einen„Schimpf" empfand, und war auf rein gesetzlichem Wege von der Poli-zei, nicht wieder durch die Gnade des Königs, am 10. Juni freigegebenworden. St. Bureaukratius, erzürnt darüber, daß man ihn bei Betti-nens Königsbuch beiseitegeschoben, hatte seinen Willen durchgesetzt,konnte sogar noch triumphieren, und Bettina schrieb voller Empörungan Humboldt: „Was soll man noch anderes drucken lassen in Preußenals Traktätchen, Abc-Bücher und Ammenmärchen ?" Der Ministeraber gestand dem König ganz offen, der Kampf habe eigentlich nichtzwischen Bettina und dem Zensor, sondern zwischen der Polizei unddem Buchhändler stattgefunden, den man dadurch strafen wollte, daßman Bettinen schikanierte; denn Egbert Bauer war der Bruder des1842 gemaßregelten Theologen Bruno Bauer und des noch viel unbe-quemeren Publizisten Edgar Bauer, also bei der preußischen Polizeisehr schlecht angeschrieben.

Bei Bettinens im November 1847 mit ihrem Namen erschienenemBuche „Jims Pamphilhis und die Amhrosia" wiederholte sich der Sturmim Glase Wasser. Sie hatte unterdes einen Selbstverlag gegründet,in dem sie die Schriften ihres verstorbenen Gatten Achim v. Arnimund ihre eigenen herausgab. Wieviel Verdruß hatte ihr dieses „Ge-schäft" schon bereitet! Mit dem Berliner Magistrat lag sie dieserhalbin dauernder Fehde. Man verlangte von ihr, sie müsse das Bürgerrechterwerben und für ihr „Gewerbe" die entsprechende Steuer zahlen, Bet-tina antwortete, man möge ihr das Bürgerrecht schenken. Dazu sahder Magistrat natürlich keine Veranlassung. Dann möge er ihrean ihn gerichteten Briefe als Autographen versteigern lassen, rietBettina; da sie mit Handschriften sehr sparsam sei, werde das gewißdie Kosten des Bürgerrechts decken. Zuletzt ließ sie sich in ihrer übermutigen Laune so weit hinreißen, einen Brief an den Magistrat teil-weise mit roter Tinte zu schreiben: das solle Schamröte bedeuten, dieden würdigen Ratsmitgliedern ins Gesicht steigen müsse! Das gingnatürlich dem Magistrat über den Spaß, er verklagte die Schreiberin,sie wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, und nur die Ein-mischung des Königs schützte sie vor Absitzung der Strafe. Die Firma„Arnimsche Verlagsexpedition" entsprach also nicht den gesetzlichen