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1 (1924)
Seite
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39 v. ARNIM (BETTINA)

von Stahrs Broschüre sehr erbaut war und ihre Gedanken darin völligrichtig wiedergegeben fand, steht nach dem Briefwechsel der beidenunzweifelhaft fest. Die Urteile über Stahr trafen also mittelbar auchBettina. Der Journalist durfte das nicht mit deutlichen Worten sagen,was nach Ansicht jenes Gerichts Bettina in „unverständlicher, poeti-scher, visionärer Sprache" geschrieben und dem der König die weitesteVerbreitung gewünscht hatte! Alle Beschwerden Stahrs halfen nichts,und er fand nicht einmal einen Verleger, der es gewagt hätte, dieAktenstücke über diese Beschlagnahme herauszugeben. Bayern aberwar noch strenger als Preußen, es machte keinen Unterschied zwischenbeiden Werken und verbot auch das Buch Bettinens selbst, nachdemman es ein halbes Jahr lang im Buchhandel geduldet hatte. Österreichwar schneller bei der Hand gewesen: es verbot schon im November1843 das Königsbuch, dessen Verfasserin der Wiener Regierung durchihre Spione längst als eine regelrechte „Kommunistin" angezeigt war.

Schlimmer noch ging es Bettinens nächstem Werk, dem gänzlichharmlosen ,,Frühling sie r anz", den sie 1844 ihrem toten Bruder Clemensflocht. („Clemens Brentano's Frühlingskranz aus Jugendbriefen ihmgeflochten, wie er selbst schriftlich verlangte." Charlottenburg, beiEgbert Bauer. 1844.) Dieses Buch war dem Prinzen Waldemar ge-widmet, dem 1849 verstorbenen Vetter des Königs. Um nicht wiedersolche Scherereien zu haben wie das Jahr zuvor, legte Bettina dieDruckbogen dem Zensor vor. Als dieser halb damit fertig war, wurdeer durch einen anderen ersetzt, und die Prüfung des Buches sollte nunvon neuem beginnen. Das war Bettinen denn doch zu dumm, und dagesetzlich auch dieses Buch seines Umfangs wegen einer Zensur nichtunterstand, ließ sie es nun ohne diese erscheinen, und zwar im VerlagEgbert Bauer zu Charlottenburg, auf den die Polizei aus anderenGründen sehr übel zu sprechen war. Sogleich wurde das Buch be-schlagnahmt. Die Widmung, die ohne Umstände mit den Worten be-gann: „Lieber Prinz Waldemar", erschien „respektwidrig". Der Ver-leger lachte die Behörde aus, denn der Prinz hatte die Widmung jaangenommen! Darob großes Erstaunen der Polizei. „Ja, wenn das soist, dann . . ." Wirklich hob man (25. Mai) die Beschlagnahme auf,verfügte aber sofort eine neue, zu der sich unterdes ein triftigererGrund gefunden hatte. Wie bisher war der Name der Verfasserin aufdem Titelblatt nicht genannt, nur unter der Widmung stand er großund deutlich zu lesen. Der Polizeiassessor aber klammerte sich an denBuchstaben des Gesetzes.

..Schön," sagte da Bettina, „dann lasse ich den Titel neu drucken,wie ihr es haben wollt; gebt also das eingereichte Exemplar zurück!"— „Nein," sagte die Polizei, „das behalten wir auf alle Fälle, um ver-gleichen zu können, ob das nicht ein anderes Buch ist, was du jetztunter deinem Namen herausgeben willst!" Sie ging aber noch weiter