v. ARNIM 3°
in der Ankündigung die heiß ersehnten Subskribenten des neuen Blat"tes mannigfach apostrophiert und u. a. geschrieben: „Wer zehn Exem-plare nimmt, darf gegen Erlegung der Einrückungsgebühren Aufsätzeeinschicken, Gegenbemerkungen zahlen das Doppelte, aber diese z a lvermeiden, machen wir im voraus bekannt, daß wir auch grob sei»können, wenn wir wollen." Das aber ging dem Zensor über den Spaßiein neues vaterländisches Institut, setzte er ganz ernsthaft dem Her-ausgeber auseinander, dürfe sich nicht als grob ankündigen, sondernmüsse sich vielmehr befleißigen, mit Humanität die Irrenden zu be-lehren ! Arnim verwandelte nun das Wort „grob" in „höflich" — aberauch diese ironische Wendung wollte der Zensor nicht zulassen. Daserschien Arnim denn doch zu dumm, und er überlegte, wie er den'Zensor eins auswischen könne, ohne daß dieser es merkte. Bald hatte|er's gefunden: statt „daß wir auch grob sein können, wenn wir wollen"schrieb er jetzt: „daß wir ausstreichen können, wenn wir wollen" -jwas zur Not in den Zusammenhang paßte, hauptsächlich aber dei>blöden Eigendünkel des Zensors verspotten sollte. Damit hatte er rieh';tig das erlösende Wort gefunden! Ausstreichen — das war des Zen-sors Lust, darin konnte man gar nicht genugtun! Der Tropf merkt«gar nicht, daß der übermütige Dichter ihm selbst damit ein Denkmalgesetzt hatte, an dem allerdings nur der eingeweihte Leser die Umrisseeines literarischen Galgens erkennen konnte. — Einen zweiten Zu-sammenstoß mit der — diesmal preußischen — Zensur hatte Arnimzwanzig Jahre später. 1828 erschien Jakob Grimms berühmtes Werk„Deutsche Rechtsalterthümer", und der mit Grimm eng befreundeteArnim schrieb darüber einen Aufsatz für den Berliner „Gesellschafter'Der dem Heidelberger Zensor an Intelligenz nicht nachstehende Ber- :liner Geheime Rat Grano, der sich in der Geschichte der Zensur z ueiner vollkommenen komischen Figur ausgewachsen hat, über die zah*'lose Anekdoten kursierten, verweigerte dem Arnimschen Aufsat*die Druckerlaubnis, nicht etwa weil einzelne Stellen, sondern weil di e„ganze Richtung" bedenklich sei; u. a. werde das alte RechtsverfahreHdarin gelobt, ein Vorwurf, der sich ebensosehr gegen die Rezensionwie gegen das Grimmsche Werk selbst richtete. Der Herausgeber de„Gesellschafter", F. W. Gubitz, erreichte erst bei der höchsten Instanddem Oberpräsidenten und späteren Geschichtschreiber der Mark Brau'denburg, v. Bassewitz, die Entscheidung, daß Arnims Artikel nichtenthalte, was auch nur im geringsten ein Bedenken des Zensors rech 1fertige (s. Varnhagens Tagesblätter vom 6. März 1830). Aber elvolles Jahr dauerte diese Verhandlung, und der Aufsatz konnte erSam 24. Februar 1830 in Nr. 32 des „Gesellschafter" endlich gedruc^werden. „Vielleicht siehst Du keinen Grund dieser Bedenklichkeiteii«schrieb Arnim einen Tag vor Erscheinen der Nummer an Grimm, » lCahnde sie nur und es würde zu weit führen, warum einigen plump