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1 (1924)
Seite
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v. ANDRIAN-WERBURG 28

Konsequenz und Geschicklichkeit, mit welcher sie ihren Plan verfolg-ten — nach und nach, unmerklich, wurden die Fesseln des Geistesimmer stärker angezogen — während die Regierungen anderwärts aufdie Hebung der Volks-Gesittung und Volksbildung bedacht waren,wurde hier mit Eifer und Erfolg daran gearbeitet, die Nation zu demo-ralisieren, die Freiheit des Unterrichts immer mehr zu beschränken,die öffentliche Presse in immer engere Bande zu schlagen." Auf zwan-zig Seiten (78ff.) untersucht der Verfasser genauer den Unsinn unddie Unnahbarkeit des Pressezustandes in Österreich. Die Regierunghabe der Wahrheit den Krieg erklärt, nun gehe sie selbst durch dieLüge zugrunde; ihren anonymen Korrespondenzen in der Augsburger„Allgemeinen Zeitung" und andern servilen Blättern glaube man jetztauch dann nicht mehr, wenn sie die Wahrheit sprächen. In Preußenverfahre man anders; sogar in Ungarn dulde dieselbe kaiserliche Re-gierung neben der offiziösen eine Oppositionspresse, und zum Nutzendes Landes. In Österreich selbst aber stemme sich die mächtige Bu-reaukratic gegen jede Neuerung. Nur daher die Masse antiöster-reichischer Schriften, die, von ausgewanderten Landsleuten verfaßt,den Kaiserstaat völlig kompromittieren müßten. Man treibe ja jedeIntelligenz systematisch in die Reihen der erbitterten Opposition! Ausfähigen Freunden würden leidenschaftliche Feinde, unbeachtete Lob-hudler oder schale Novellenschreiber. Aber die heilige Bureaukratiewolle nicht inkommodiert sein, daher dürfe sich niemand mit ernst-haften Staatsangelegenheiten befassen. Dabei geht der Verfasser nichteinmal so weit, völlige Preßfreiheit zu fordern. Er befürwortet einen,,stufenweisen Übergang" durch sinngemäße Anwendung der bestehen-den Gesetze, des Preßgesetzes von 1810 und der „Karlsbader Be-schlüsse" von 1819, die man in Österreich nicht einmal „kundgemacht'hatte, weil man sie dort als eine ungeheure Erleichterung gegenüberder Zensurpraxis empfunden hätte, die Metternich und seine Schergenseit 1819 eingeführt hatten. Der Verfasser stellte also nur die be-scheidene Forderung, auf die sich 1845 auch die Wiener Schriftstellergeeinigt hatten, und um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, druckteer am Schluß des Buches die „Denkschrift über die gegenwärtigen Zu-stände der Censur in Österreich" ab, die das aktenmäßige Ergebnisjenes Zusammenschlusses gewesen war. Er fügte hinzu, jetzt, nach 1anderthalb Jahren, sei auf diese Denkschrift noch keine Antwort er-folgt !

Wer war nun dieser kühne Autor? Der Verleger Campe hatte nichtganz unrecht, wenn er ihn dem Polizeikommissar Muth gegenübereinen hochgestellten Beamten nannte; das hatte man in Österreichauch gewittert, und ebendarum war man so scharf auf die Ermitt-lung des Sünders, der sich als gut unterrichteter Beamter doppelt schul-dig gemacht hatte. Er hieß Victor Freiherr v. Andrian-Werburg, war-