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1 (1924)
Seite
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das Strafgesetzbuch solche Grenzen kenne. Der juristische Begriff der„Verbreitung" entfesselte ausführliche Erörterungen zwischen den Par-teien ; die Verteidiger wollten durch dieses Hintertürchen ihre Klien-ten retten und mit der „Verbreitung" einseitig den Verleger belasten,der wieder dadurch gedeckt war, daß ihm eine vorherige Kenntnis vomInhalt der drei Bücher nicht nachgewiesen werden konnte; tatsäch-lich wurde er freigesprochen, so unglaublich man es auch fand, daßer seine Verlagswerke vor dem Druck nicht prüfe. Das Gericht sahin der Übergabe der Manuskripte seitens der Schriftsteller an den Ver-leger den Dolus, in der Verteilung von Freiexemplaren zu Rezensions-zwecken an Freunde sogar den Tatbestand der Verbreitung.

Es war der erste Prozeß gegen ein Erzeugnis der damals jüngst-deutschen Literatur, und so nachdrücklich auch der Staatsanwalt die„absurde" Behauptung abwies, es handle sich um einen Angriff aufden Realismus, so forderte doch gerade sein künstlerisches Glaubens-bekenntnis zu grundsätzlichen Entgegnungen heraus: er vermißte beiden drei Romanen, vor allem dem Albertis, den „der Kunst imma-nenten Begriff des Strebens nach dem Schönen", der selbst den ge-meinen Stoff veredeln könne, wie dies z. B. in zahlreichen Darstellun-gen der Leda mit dem Schwan geschehen sei. Gegen diese gar zueinfache „Ästhetik des Häßlichen" machten die Verteidiger geltend,daß es für die Kunst die so engen Grenzen des Strafgesetzes nichtgebe, und daß dieses auf ein Kunstwerk nicht anwendbar sei, denndie Voraussetzung des § 184 sei die Absicht, Lüsternheit zu erregen.Das Kunstwerk habe aber keinen andern Zweck, als zu existieren, seisich selbst Zweck. Solch ein Kunstwerk hervorzubringen, sei alleindie Absicht des Angeklagten gewesen. Auch das Häßliche müsse alsVorwurf der Kunst in Anspruch genommen werden. Die Verteidigerschürften nicht allzu tief, der Geist Lessings war nicht unter ihnen.Das Beste sagte noch der Verteidiger des V erle g ers > RechtsanwaltZehme: „Der Maßstab des dichterischen Schaffens muß nach demIntellekt des reifen Mannes bemessen werden, sonst sinkt die Litera-tur zum Standpunkt der Kinderstube herab." Der Hauptredner warAlberti selbst. Er beruhigte sich nicht bei dem Selbstzweck der Kunst,bei ihm schlug vielmehr der Pendel nach der andern Seite aus: seinRoman sei so moralisch, daß man ihn ohne Gefahr der reifern Jugendin die Hände geben könne; er empfahl sich sogar als Preiskandida-ten, falls man einmal in Deutschland dem Beispiel der Academie fran-qaise folgen sollte, die alljährlich den Roman kröne, der zur Sitten-besserung am meisten beigetragen habe! Sympathischer klingt, was erüber die Tendenz seines Buches erklärte: „Ich wollte darlegen, wiejunge Leute mit hohen Idealen ins Leben treten und teilweise zugrundegehen an der Gemeinheit der Gesellschaft, beziehungsweise dem dieGesellschaft beherrschenden Geldprotzentum, welchem jedes Ideal fehlt,