BISMARCK-NATIONAL-DENKMAL □ WETTBEWERB
15
§ 10.
1. Nach erfolgter Entscheidung des Preis-gerichtes hat der Denkmalausschuß das Recht,die eingelieferten Arbeiten öffentlich auszu-stellen. Die Namen der preisgekrönten und mitEntschädigungssummen bedachten Künstlerwerden dabei genannt.
2. Nach Schluß der Ausstellung werdendie nicht angekauften oder nicht preisgekröntenEntwürfe gegen Empfangsbescheinigung porto-und frachtfrei zurückgesandt. Bei außer-gewöhnlich großen Modellen kann die Frachtnur bis zu angemessener Höhe getragen werden.
§ IL
T. Als Unterlagen für den Wettbewerbliefert der Kunstausschuß:
a) einen Abdruck des gegenwärtigen Preis-ausschreibens;
b) einen Lageplan des Denkmalplatzes;
c) fünf verschiedene Ansichten der Denk-malhöhe in Lichtdruck (Abb. 1—4);
d) ein Gutachten des Herrn KöniglichenBaurats Haeuser über die geologisch-topographische Beschaffenheit der Denk-malhöhe (folgt nachstehend);
e) eine maßstäbliche Aufnahme der z. Zt.auf der Elisenhöhe stehenden Schutz-halle (Abb. 5).
2. Sämtliche Unterlagen sind auf schrift-lichen Antrag gegen Einsendung von 10 Mk.zu beziehen durch den Schriftführer Prof.Dr. Max Schmid, Aachen, Viktoriaallee 14.
Der Vorstand des Kunst- und Bauausschusses:
I. Vorsitzender: II. Vorsitzender: III. Vorsitzender:
E. Kirdorf, Fürst von Hatzfeld, Herzog Prof. Dr. P. Clemen,
Geh. Kommerzienrat. ZU Trachenberg. Provinzialkonservator.
I. Schriftführer: II. Schriftführer:
Prof. Dr. Max Schmid, Aachen. Prof. Dr. Max Dessoir, Berlin.