Druckschrift 
Geschichte des Zuckers, seiner Darstellung und Verwendung, seit den ältesten Zeiten bis zum Beginne der Rübenzuckerfabrikation : ein Beitrag zur Kulturgeschichte
Entstehung
Seite
420
Einzelbild herunterladen
 

420

Sechzehnter Abschnitt.

ersehen gestatteD, waren die ersteren meist 2—3mal höher als dieletzteren, — ein Verhältnis, das dem weiter oben beim Madeira-zucker dargelegten so ziemlich entspricht.

Für die Zeit von 1702—1800 sind ähnlich zusammenfassendeAngaben wie die von Rogers nicht vorhanden; die nachstehendenZahlen, die sich bei Reed, Tooke und Newmarck, , Mac-Culloch und Anderen vorfinden, sind keine Durchschnitte, sondernbloss Einzelpreise aus dem betreffenden Dezennium, und könnendaher weder unter sich, noch mit den Rogers'schen Ziffern alsvergleichbar angesehen werden, besonders da im 18. noch mehrals im 17. Jahrhunderte, die Preise infolge des Einflusses derSeekriege, der Kaperei, sowie der Auflegung von Zöllen, un-sicherer und schwankender werden (Rogers V, 444; Reed 143ff.;Beer III, 255).

II affin ade

Rohzucker

>-<O

Raffinade

Rohzucker

Preis

Preis

es

M

Preis in heutigem Geldwerte

Dezennium

für 1 Cwt.

für l Cwt.

£

für 1 Cwt.

für 1 Cwt.

nh. p.

sh. p.

i

sh. p,

sh. p.

1702—1710

134 8

72 0

2

269 4

114 0

1711-1720

124 0

67 2

2

248 0

134 4

1721—1730

— —

63 6

2

— —

127 0

1731-1740

62 3

— —

2

124 6

— —

1741—1750

41 8

— —

2

83 4

— —

1751—1760

80 2*/ 9

— —

! 2

160 5

— —

1761—1770

— —

— —

2

— —

— —

1771—1780

87 8

64 0

2

175 4

128 0

1781-1790

56 0

— —

2

112 0

— —

1791-1800

76 10

52 10

2

153 0

105 0

Die Einfuhr-von Rohzucker aus den englischen Kolonieen istnach Rogers (V, 461 ff.) ziffernmässig erst für das Jahrzehnt1673 —1682 nachweisbar, obgleich sie jedenfalls schon früherstattfand; von da ab verdrängte dieser Rohzucker den brasilischen,welcher bis dahin die europäischen Märkte beherrscht hatte, inEngland vollständig. Ursprünglich zahlte Rohzucker, wie alleimportierten Waaren, nur einen Eingangszoll von 5 °/ 0 des Wertes,und zwar erhob die Republik (1649) denselben vom Empfängeroder Konsumenten; 1661 wurde der Zoll auf 1 sh. 6 d. für1 Cwt. festgesetzt, 1669 auf 2 sh. 14 d., 1685 auf 2 sh. 4 d.für Muscovade und 7 sh. für Raffinade der eigenen Kolonieen, auf4 sh. 8 d. für brasilische Muscovade, auf 14 sh. für fremde Raffi-nade, und auf 28 sh. für fremden Brotzucker (Reed 168 ff.;

II