Der Zuckerverbrauch Europas im 17. und 18. Jahrhunderte. 327
dauernden Aufschwung; während nach Arnould von 1700 hisetwa 1715 im Jahresdurchschnitte für etwa 11 Millionen FrancsZucker in Frankreich zur Einfuhr gelangte, stieg diese Ziffer hiszum Jahre 1788 auf 134 Millionen Francs (Beer II, 283), undzwar wurden 1788 436 434 Meterzentner Rohzucker, 384 283 Meter-zentner gedeckter Zucker, und 121037 Meterzentner Syrupzuckerund Abfälle importiert (Humboldt, „Nouv. Esp." III, 181), wo-von 213—217 000 Meterzentner im Inlande zum Verbrauche kamen(ebd. III, 181; „Cuba* II, 40ff.; Mac-Culloch III, 1464), währendder Rest zur Ausfuhr nach anderen europäischen Staaten diente.Im Jahre 1789 betrug der Konsum Frankreichs etwa 230000,1798 etwa 257 500 Meterzentner (Humboldt, „Nouv.-Esp." III,181), und wurde, bevor die Verwüstung Domingos eintrat, von denKolonieen so reichlich gedeckt, dass es diesen 1784 gestattet werdenkonnte, Syrup und Rum auch direkt nach fremden Häfen aus-zuführen. Neben dem oben erwähnten Rückzolle gewährte ein Ge-setz von 1786 den französischen Raffinerieen auch noch eine offenePrämie von 4 Francs für den Zentner exportierter weisser Waare,welche bis 1806 bestehen blieb; dagegen wurde bei Einführungder Republik das Gesetz von 1767 aufgehoben, welches die Ein-fuhr jedes Negersklaven in die französischen Kolonieen mit einemZolle von 10 Francs belastete, dessen Hälfte indes auf den nachFrankreich zu exportierenden Kolonialzucker in Anrechnung ge-bracht werden durfte, indem man die Zollquittung bei der Ent-richtung der Zuckersteuer in Zahlung gab (v. Kaufmann, „DieZuckerindustrie in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung", Berl. 1878,119).Ahnliche Zwecke wie Colhert's Reformen, verfolgten die inEngland 1651 von Cromwell erlassenen Navigationsakte (FalkeII, 283; Beer II, 317ff., 376). Alle fremden Waaren durftenfortan nur auf englischen Schiffen eingeführt, alle Rohprodukte derenglischen Kolonieen nur auf deren eigenen, oder auf englischenFahrzeugen, und zwar allein nach England oder dessen Kolonieenverfrachtet werden, und zur Einfuhr nach den Kolonieen durftennur die Waaren des Mutterlandes auf dessen eigenen Schiffengelangen. Diese Verordnungen waren mit der Vernichtung desholländischen Zwischenhandels gleichbedeutend, und wurden vonHolland mit der Kriegserklärung beantwortet; in dem zweijährigenSeekriege (1652—1654) unterlag aber die holländische Marine derenglischen so vollständig, dass Holland, dessen Macht gänzlichgebrochen war, 1654 um Frieden bitten, und die Navigationsakteförmlich anerkennen musste; seine Bedeutung als Seemacht warseitdem im Schwinden, und England begann statt seiner die deut-