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Der Zuckerverbraueh Europas im 17. und 18. Jahrhunderte. 325
der Zucker, besonders der braune Kandis, einen schlechten Geruchund hässliche Flecken erhielt, und die Brote bröcklig, zerfliesslich,und zum Seetransport unverwendbar wurden (Reisig, b. Beck-mann a. a. 0.; Poppe, »Gesch. d. Tech." a. a. 0.). In Englandund Frankreich aber begannen die holländischen Fabrikate scbonnach der Mitte des 17. Jahrhunderts von den Märkten verdrängtzu werden, und zwar infolge der grossartigen national-ökonomischenWandlungen, welche die inneren Verhältnisse jener Länder etwaseit 1650 eiuer völligen Umgestaltung entgegenführten.
In Frankreich knüpfen sich dieselben an den Namen Colbert's,des genialen Schöpfers des Merkantilsystems, „welcher 1662 —1683die Finanzen des Landes mit solcher Weisheit verwaltete, dass ernicht allein das Geld zu den kostspieligen Kriegen Ludwig XIV.,zu den herrlichen Festen und Einrichtungen, und zu den Be-stechungen auswärtiger Minister, ohne besonders drückende Mass-regeln herbeischaffte, sondern auch Künste und Wissenschaftenunterstützte, Handel und Seewesen hob, eine glänzende Marineschuf, Fabriken und Manufakturen erstehen liess, und der Betrieb-samkeit des ganzen Reiches einen neuen Aufschwung gab" (Weber,„Weltgeschichte" II, 247). Die Massregeln Colbert's, die sämmtlichbezweckten, die Zahlungsbilanz des Landes möglichst aktiv zu ge-stalten, die Einfuhr fremder, mit Baargeld zu bezahlender Waarenzu beschränken, die Ausfuhr der heimischen Waaren ins Auslandzu fördern, und eine möglichst grosse Geldmenge innerhalb derGrenzen anzuhäufen, — wodurch man zu jener Zeit Reichtum undWohlstand des Staates für unbedingt gesichert hielt, — warenauch auf die Zuckerindustrie von tiefgehendem Einflüsse. Der Zollauf Zucker, wie er 1664 festgesetzt wurde (4 Francs für den Ztr.Rohzucker aus französischen Kolonieen, 7 1 /'„ Francs für fremdeRohzucker, 15 .Francs für gedeckte Zucker, 2 2 V«. Francs fürfremde Raffinade), war ein Prohibitivzoll, und kam einem Einfuhr-verbote gleich; wie schon 1644 durch ein eigenes Gesetz der brasi-lische, so wurde nunmehr der holländische und englische Zuckerverdrängt, deren Letzterer bis dahin die Nordküste, der Erstereaber ganz Nord- und Mittelfrankreich beherrscht hatte (Le Grandd'Aussy II, 202; Beer II, 239ff.; Falke II, 194 und 210). Umden einheimischen Raffinerieen Absatz im Auslände zu ermöglichen,wurde 1665 eine Rückvergütung des für den Rohzucker bezahltenEingangszolles im Betrage von 9 Francs gewährt, welche, daman der Rechnung, statt der, zur Herstellung eines ZentnersRaffinade wirklich nötigen l 1 /,—2 Zentner besten Rohzuckers, einenicht unerheblich grössere Menge zu Grunde legte, eine bedeutende