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Geschichte des Zuckers, seiner Darstellung und Verwendung, seit den ältesten Zeiten bis zum Beginne der Rübenzuckerfabrikation : ein Beitrag zur Kulturgeschichte
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Neunter Abschnitt.

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Martini abliefern, und nur 14 Quintal für sich zurückbehalten;2. die Zucker werden in Kisten gepackt, welche, wie üblich, inLeinwand genäht und verschnürt sind, wofür Martini 1 Besantpro Kiste bezahlt; 3. die Krystallzucker (Zuckerpulver) werdenrein und frei von Abfall (als „poivere dezamburade") im Juli ab-geliefert; 4. auf Verlangen Martini's, und auf dessen Kosten,besorgt der Oberkommandant den Transport der Kisten nachLimassol, Piskopi, oder jedem anderen Hafenort; 5. Martini be-zahlt, in Gold oder Silber, welches in Rhodus Kurs hat, 25 1 / 4 Du-katen pro Quintal, und zwar binnen zehn Tagen nach Ankunftdes Wechsels, oder der amtlichen Bescheinigung über die erfolgteVerschiffung; 6. sollte, in einem Jahre, die Gesamtproduktion desOrdens in Oypern 800 Quintal nicht erreichen, so kann Martininicht mehr als die ganze Ernte, immer abzüglich der 14 Quintalfür den Qberkommandanten, verlangen." Für die Einhaltung der-artiger, von ihren Bürgern abgeschlossener Verträge, trat dieRepublik Venedig wiederholt mit ihrer ganzen Autorität ein; dieKredit-und Zahlungs-Verhältnisse, den cyprischen Zucker betreffend,werden, in einem Senatsbeschlusse von 1466, als eine „für denStaat sehr wichtige Angelegenheit" bezeichnet, und die Republikforderte und erzwang wiederholt grössere Schadenersätze für Un-regelmässigkeiten, die bei den Verkäufen und Verschiffungen vor-gefallen waren (Mas-Latrie III, 175).

Über die Betriebsweise auf den königlichen Domänen, gebeneinige Dokumente aus dem Jahre 1468 Aufschluss. Der KönigJakob ernennt darin den Johann Strambailli zum Oberaufseherder Zuckerraffinerien im Distrikte Paphos, „souvrestan (=soprastante,surveillant) dou refiner des saueres", und giebt ihm 300 BesantGehalt, sowie seinen Bedarf an Mehl und Wein; er ernennt fernerdie „refmeours de sucre" Berthelemy Cofity und FrancescoCoupion zu Zuckermeistern, „maistre de sucres". Der mit diesengeschlossene Vertrag bestimmt, dass sie das Zuckerrohr anfangsMärz erhalten sollen, und Ende August die Verarbeitung sämt-licher sog. Füllmassen (boutres) zu weissem, dreimal umgekochtemZucker, vollendet haben müssen („parfineret redure de trois cuttes")die bei diesem dreimaligen Umkochen entstehenden Abfälle, nament-lich die syruphaltigen Spitzen der Brote (zamburri), und dieMelassen (miels) und Syrupe, pflegte man dann im Septembernochmals für sich zu verarbeiten, und soweit als möglich zu raffi-niertem Zucker umzukochen. Die Zuckermeister sollen aus demQuintal Füllmasse (boutre) mindestens 45 Metra (ein Hohlmass)dreimal gekochten Zucker abliefern, wozu sie von der Domänen-