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Fünfter Abschnitt.
erste, im Jahre 500 von Zeno erneuerte Gesetz geschützt;Schiffmühlen wurden nach Prokopius zuerst während der Be-lagerung Roms durch die Goten unter Vitiges (540) benutzt, unddas gotische, salische, und burgundische Gesetz erwähnen dieselben.Die Windmühlen sind dagegen eine orientalische Erfindung;Istachri sagt: „In Sedjestan wehen so heftige Winde, dass manMühlen errichtet hat, welche der Wind umtreibt" („Buch derLänder" 110), und Ibn-Haukal („Geogr." 205), Jakut („Dict."301), Edrisi („Geogr." I, 443), und Massudi (Reinaud, „Mem."217) wiederholen diese Mitteilung fast wörtlich. In Europa sindWindmühlen in Frankreich erst 1105, in England 1143 nach-weisbar (Beckmann, „Beitr." II, 35), da eine Angabe Le Grandd'Aussy's (I, 53 und 62), Windmühlen in Böhmen um das Jahr718 betreffend, in keiner Weise beglaubigt erscheint; sie sind alsowohl als Errungenschaft der Kreuzzüge zu betrachten.
Zur Zeit der Abbassiden bestanden schon Steuern auf Mühlenund Fabriken, sowie Luxus- und Konsumsteuern (Kremer I, 278);dieselben wurden teils in Geld, teils in natura eingehoben. Nacheiner Steuerrolle Harun-al-Raschid's (786 — 809), — einesHerrschers, welcher sich, ganz entgegen dem ihm gewordenenRufe, niemals im geringsten um die Regierungsgeschäfte beküm-merte, sondern nur auf Wohlleben und Lust bedacht war (ebd. II,64 und 69), — bezahlte Ahwäz, d. i. Chuzistan*), jährlich anSteuern 25 Mill. Dirhem und 30000 Pfund Zucker, Sedjestan4,6 Mill. Dirhem, 300 Kleiderstoffe und 20 000 Pfund Zucker,Farsistan 27 Mill. Dirhem, 1500 Pfund Mangokonserven,20000 Pfund Rosinenwasser, 150000 Quitten und Granatäpfel.30000 Flaschen Rosenwasser, 50 000 Pfund Parfümerien, und 18Eselladungen Rosinen (Kremer, „Verhandlungen des 7. Orienta-listenkongresses" I, 9). Ausführliche Nachrichten über die Steuer-verhältnisse gegen 800 geben auch die Steuerlisten des Ibn-.Chaldun (für 775—786), des Kodäma (für 820—852) und desIbn-Chordädbeh (für 836 — 850), welche ein Gesamterträgnisder Steuereingänge von 411, beziehungsweise 372 und 293 MillionenDirhem aufweisen (Kremer I, 270 und 291 ff). Die Steuer-beträge der einzelnen Provinzen, speziell die Naturalabgaben inZucker, stimmen mit den oben angeführten ziemlich genau über-ein; in Farsistan wird noch besonders des Traubensyrups gedacht,
*) Dom persischen Lexikon „Borhani-Kati" zufolge (Ritter IX, 228)soll in chu9ischor Sprache Chuz „Zucker", Chuzistan „Land des Zuckers''heissen; Jakut (S. 216), der die Etymologie dieses Namens ausführlich be-handelt, sagt hiervon nichts.