Dov Zucker am Hofp der Chalifon.
bald wach dem Einzüge seines Feldherrn erfolgten Aufstaudes, diesemdie Gefangenen zu schonen und freizulassen befahl, „weil die Araberden Anbau der in diesen Provinzen üblichen Gewächse noch nichtgenügend verständen" (Jakut 58ff und 60).
Als Chosroes I. (531—578), nach Beendigung der von ihmbefohlenen neuen Landesvermessung*), den bis dahin üblichenZehnten aufhob, und feste Steuersätze einführte, betrugen diese:für je 6 Ölbäume oder 4—6 Dattelpalmen 1 Dirhem, für 1 Garib(= 3600 Quadratellen) Gerste oder Weizen 1 Dirhem, für 1 GaribReis 5—6 Dirhem, für 1 Garib Luzerne 7 Dirhem, und für 1 GaribWeinstöcke 8 Dirhem**); alle übrigen Bodenerzeugnisse bliebensteuerfrei „auf dass die Leute sich gut ernähren könnten", oderweil (wie auch zum Teil noch in späterer Zeit), „ihre Kultur zueingeschränkt, auf den Betrieb im kleinen angewiesen, und nichtgenügend im Verhältnisse zu den Schwierigkeiten und Kosten einersteuerlichen Überwachung sei" (Tabari 241ff, 245; Massudi II,204). Nach vollzogener Eroberung Mesopotamiens, Hess Omargleichfalls eine Landesvermessung ausführen, und setzte als Steuer-einheiten für das Garib fest: 2 Dirhem für Gerste, 3 für Gemüse,4 für Weizen, 5 für Baumwolle, und 6 für Zuckerrohr (KremerI, 63 nach Belädhori und Abu-Jusuf); aus der Thatsache, dassbei Chosroes I. das Zuckerrohr noch gar nicht genannt wird,während wir es bei Omar als höchstbesteuerte Pflanzengattungvorfinden, kann man schliesseu, dass die Kultur desselben innerhalbetwa sechszig Jahren wesentlich fortgeschritten sein, sich zu einerviel allgemeineren, und in grösserem Massstabe betriebenen, ent-wickelt haben muss, und dass die Araber deren hohen Wert so-gleich zu schätzen wussten. Nicht nur waren dieselben grosseFreunde von Süssigkeiten, wie schon daraus erhellt, dass nebenden obengenannten Gewächsen auch Reis, Zuckerhirse, Reben,Palmen u. dergl. besteuert, Honig aber abgabenfrei war, und dassOmar als Naturalverpflegung für seine Truppen, neben Weizen,Öl, und Schmalz, auch Honig verlangte (Kremer I, 55 und 61);sondern sie zeichneten sich auch bei allen ihren Eroberungen, die sienicht weniger der eigenen Tapferkeit und Begeisterung, als derUneinigkeit, dem Ungeschick, und der Miss Wirtschaft der Feinde
*) Nach Horodot (III, 89; VI, 42) fand eine solche, zu steuerlichenZwecken, schon unter Darius I. statt.
**) Der persische Dirhem enthielt ungefähr für 70 Pfennige Silber, derBltere arabische für 40 (Nöldeke. „Tabari" 105, 245, 355); der Geldwertwar natürlich, dem damaligen höheren Werte der Edelmetalle entsprechend,<i'in weitaus (mindestens 10 —12mal) grösserer.