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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
309
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KlageerUebung des Grafen Maximilian von Nesselrode-Elireshoven etc. 309

Rechte seiner Gemahlin Melanie, geb. Gräfin Hatzfeldt aus-übend und zugleich kraft eigenen Rechts, als Theilhaber des in dieGütergemeinschaft fallenden Antheils und als Nutzniesscr, bei demKöniglichen Landgerichte zu Düsseldorf eine Klage, in welchereine Reduktion der dem Fürsten Alfred von dem Erblasser inden oben mitgetheilten Verträgen gemachten direkten und in-direkten Zuwendungen wegen Pflichttheilsüberschreitung aufGrund der Bestimmungen des Code civil verlangt wird. SeinKlagepetitum geht dahin: »dass der beklagte Fürst Alfred vonHatzfeldt zur Theilungsmasse diejenigen Vermögensobjekte mitZinsen vom Todestage des Erblassers herausgebe, welche durchSchenkungsakte oder sonstige Akte unter Lebenden, welche Libera-litäten zu seinen Gunsten enthalten, ihm von dem verstorbenenGrafen Edmund zugewendet worden sind, soweit dieseSc henkungen und Liberalitäten den disponiblen Theil

des Nachlasses des letztern überschreiten.«

IL Feststellung der zu beantwortendenRechtsfragen.

Bei Beurtheilung der dieser Klage zu Grunde liegenden An-sprüche kommen besonders folgende Rechtsfragen in Betracht:

1) Wird die vom Grafen N esse lro de angestellte sogenannteReduktionsklage, bezüglich die Kompetenz des Düsseldorfer Land-gerichts nicht dadurch ausgeschlossen, dass Graf E dm und Hatz-feldt, als er diese angefochtenen Vermögensverfügungen traf,unzweifelhaft ein Mitglied der Genossenschaft des zur Autonomieberechtigten rheinischen Adels war?

2) Sollte ihm aber diese von ihm behauptete Befugniss nicht-zugestanden haben, so würden wir weiter zu beantworten haben,ob bei Beurtheilung der Frage, ob ein in einem zweiseitigen Ge-schäfte z. B. dem Verkaufe von Kalkum, etwa enthaltener Ver-mögensvortheil der Reduktion unterliegt, das zur Zeit des Vertrags-abschlusses oder das zur Zeit des Todes des Erblassers an dessenletztem Domicil geltende Recht Anwendung finde?