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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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302 Geschichtliche Tliatsachen.

herzustellen. In Anerkennung dieser erfolgreichen Thätigkeit,trat Graf Edmund durch notariellen Akt vom 9 August 1852seinem Sohne Alfred bei seiner Verheirathung, alle ihm an dieserFideikommissherrschaft zustehenden Rechte zu seiner häuslichenEinrichtung und Bestreitung seines standesmässigen Unterhaltesab. Dabei erklärte er ausdrücklich : »Die gegenwärtige Gutsabtre-tung und Ueberlassung wird, insoweit sie nach jetzt bestehendenoder zukünftigen Gesetzen der Kollation unterworfen sein würde,von dieser befreit erklärt.«

Endlich erfolgte im Jahre 1851 die Ehescheidung des GrafenEdmund von seiner Gemahlin. Nach derselben begann eineIteihe wo möglich noch umfangreicherer Prozesse über die ver-mögensrechtliche Auseinandersetzung der geschiedenen Ehegatten.Die mit diesen Prozessen verbundenen Unannehmlichkeiten ver-anlassten den Grafen Edmund, seinen Wohnsitz vom Rheine zuverlegen und mittelst Vertrag vom 25 Juni 1852 die BesitzungKavicz in der Provinz Posen für die Summe von 281,000 Thlr. zuerwerben und sich dorthin im Sommer 1852 zurückzuziehen. DieSorge für die rheinischen Besitzungen, sowie die Betreibung derschwebenden Prozesse, wurde ebenfalls dem erstgeborenen SohneGrafen Alfred übertragen. Abermals erwarb sicli dieser ein be-deutendes Verdienst um die Erhaltung des Familienvermögens.Er schloss nemlich, um dem durch die unaufhörlichen Prozessedrohenden Ruin vorzubeugen, als Bevollmächtigter seines Vaters,am 12 August 1854 mit der Gräfin Sophie einen Vergleich ab,wodurch diese allen ihren Ansprüchen aus dem Ehevertrage gegeneine Abfindungssumme von 300,000 Thlr. entsagte, während siefrüher ihre Ansprüche auf 800,000 Thlr. gesteigert hatte. Ausser-dem hatte Graf Edmund seinem erstgeborenen Sohne auch diegenerelle Ordnung seiner tiefzerütteten Vermögensverhältnisseübertragen, wobei besonders die Regelung der sogenannten Texas-schuld im Betrage von 1,200,000 Gulden*) auf Grund eingegan-gener Solidarverbindlichkeit des Grafen Edmund eine grosseRolle spielte. Um aus allen diesen Verlegenheiten zu kommenund sich klare Vermögensverhältnisse zu schaffen, schloss Graf

*") Graf Edmund hatte sich nemlich an dein 18-44 zu Mainz gegründeten Adels-vereine zur Auswanderung nach Texas in weitgehender Weise betheiligt, ein Unter-nehmen, welches ebenso unpraktisch begonnen , als weiter geführt, völlig scheiterte,den Betheiligten aber schwere Vermögensverluste zufügte.