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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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300 Geschichtliche Thatsachen.

2) die von seinem Grossvater ererbten alten Hatzfeldt'schenStammgüter, darunter Kalkuni, nebst zugehörigen Besitzungenund die Herrschaft Kinsweiler im Jülicher Lande;

3) die von den Gräfinnen Marie Anna Antoinette geb.Freiin von Cortenbach und Friederike Marie geb. Freiinvon Herzeil ererbten Güter auf dem linken Rheinufer: Neuen-burg, Laurenburg, Bodenhain und mehrere andere Güter. Dieseverschiedenen Besitzungen waren damals schuldenfrei und gewähr-ten eine Revenue von 70,000 Thalern.

§2.

Beitritt des Grafen Edmund vonHatzfeldt zur Genossenschaft

des autonomieberechtigten ritterbürtigen

rheinischen Adels.

Um diese zum Theile alten Stammgüter seinem Hause unterder veränderten Gesetzgebung erhalten zu können, war GrafEdmund der 1837 neubegründeten Genossenschaft des rheinischenritterbürtigen Adels, gleich bei deren Stiftung, als Mitglied beige-treten. Derselbe findet sich unter Nr. 21 des auf Grund der Aktendes Staats- wie des Justizministeriums abgefassten Verzeichnissesder autonomie- wie stiftungsfähigen Mitglieder namentlich auf-geführt.

Auch hat Graf Edmund als Mitglied dieser Genossenschaftbei deren Stiftung einen erheblichen Beitrag zu den für die nach-geborenen Söhne und die Töchter bestimmten Instituten geleistetund die Matrikularbeiträge zur Kasse der Genossenschaft bis zumJahre 1868, wo er nach Abtretung des Bittergutes Merten keinenGrundbesitz in der Rheinprovinz mehr besass, entrichtet, sodasser unbestritten bis zum Jahre 1808 dieser Korporation angehört hat.

§3.

Aenderung der Vermögensverhältnisse des Grafen Edmundvon Hatzfeldt.

Leider traten in den Vermögensverhältnissen des GrafenE d m u n d seit dem Anfang der vierziger Jahre sehr ungünstigeAenderungen ein, an welchen theils verfehlte Spekulationen, theilsunglückliche Familienverhältnisse, theils Zeitereignisse die Schuld