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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
282
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282 l*' e EntsoJiädigungspfliclit lies Staates gegenüber den Geistlichen etc.

Aber diese Dinge müssen durchaus auseinander gehalten werden;die vom Herrn Finanzminister erwähnten 250,000 Thaler habeneine ganz andere Bestimmung, als für nachweisbare Verluste Ent-schädigung zu gewähren. Ich sehe darin den erfreulichen Anfang,dass der Staat endlich die moralische Pflicht anerkennt, über-haupt für die evangelischen Geistlichen einzutreten, ihre Stellenzu verbessern, ihnen ein standesgemässes Dasein zu verschaffen.

Es ist vielfach auf die hoho ethische und kulturgeschichtlicheBedeutung des geistlichen Standes hingewiesen worden. Ichschliesse mich dem vollkommen an; ich glaube, dass alle Parteienin diesem Hause ein gleiches Interesse daran haben, tüchtige evan-gelische Geistliche inmitten des Volkes stehen zu sehen, welcheihrem hohen Berufe freudig und sorgenfrei dienen können; siesind ein unentbehrliches Element in unserm deutschen Volksleben.Es wäre ein beklagenswerther Rückschritt in unsrer Kultur, wennwir immer mehr an tüchtigen, durchgebildeten Elementen in die-sem Stande verlieren sollten. Es ist dies nicht bloss zu befürchten,sondern bereits zu einer bedenklichen Thatsache geworden. Ander Universität Breslau ist in diesem Semester die evangelisch-theologische Fakultät bis auf 42 Studirende heruntergegangen , ineiner Provinz, wo es fast zwei Millionen Protestanten giebt. Wahr-lich ein Zeichen, wie wenig verlockend für unsere Jugend einStand'ist, dessen materielles Dasein, schon jetzt so dürftig ausge-stattet, noch durch die Gesetzgebung in einem wesentlichen I>e-standtheile seiner Einnahmen gefährdet werden soll, sodass esfür einen Mann von höhern Bildungsansprüchen künftighin kaummöglich sein wird, in einer solchen Stellung standesgemäss undsorgenfrei zu existiren. Ich möchte Ihnen noch eins ans Herzlegen. Es ist nicht bloss der evangelische Pfarrer, es ist auch dieevangelische Pfarrer in, für welche wir hier eintreten müs-sen. Es wäre tief zu beklagen, wenn unsere Geistlichen nichtmehr in der Lage wären, einer gebildeten Frau die Hand bietenzu können, eine gebildete Familie aufzuerziehen und um sich zuhaben. Das evangelische Pfarrhaus mit seinem sittlich ver-edelnden Familienleben ist eine der grössten Wohlthaten der Re-formation, seit Jahrhunderten ein Träger höherer sittlicher Kultur,welcher der evangelischen Bevölkerung allein schon einen bedeu-tenden Vorzug vor der katholischen gegeben hat. Wir müssendaher mit Dank anerkennen, was der Herr Finanzminister dem