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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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Die Entschädigungsptlicht des Staates gegenüber den Geistlichen etc. 279

gelische Kirche in Schlesien vollständig organisirt und im Besitzebedeutender Kirchenguter. Um das Jahr 1540 zählte man etwa1500 dotirte evangelische Pfarrstellen. Dann aber kam der Rück-schlag des dreissigjährigen Krieges, welcher die Beraubung derevangelischen Kirche mit sich führte. Es wurden ihr in wenigenJahren mehr denn 1200 Pfarren genommen. Es konnten die vonJesuiten kommandirten licohtensteinschen Dragoner, die bekann-ten »Seligmacher« , die Schlesier mit Gewalt wieder in die Messetreiben, aber ihre Herzen blieben evangelisch. In dem grösstenTheile Schlesiens war seitdem die evangelische Kirche äusser-lich vernichtet. Nur in der fast unabhängigen Stadt Breslauund in den Fiirstenthümern der Piasten blieb der Bestand derevangelischen Kirche unangetastet. Dieses viel verzweigte Fürsten-geschlecht blieb dem Evangelium treu und schützte in seinenFürstenthümern den Besitzstand der evangelischen Kirche. Hierkonnte die Krone Böhmen, die Lehensherrin dieser Fürsten,nicht wagen, die Evangelischen zu depossediren. Aber zu Zeitendes dreissigjährigen Krieges waren die meisten Zweige diesesFürstenhauses bereits erloschen und so erhielt sich dieser aus-nahmsweis günstige Zustand nur in den Fürstenthümern Liegnitz,Brieg und Wohlau, wo bis auf den heutigen Tag wohldotirte evan-gelische Pfarreien mit reichem Grundbesitz vorhanden sind, indem bei weitem grössten Theile Schlesiens, den unmittelbarenLanden der Krone Böhmen, vollzog sich der Umgestaltungsprozessin der schonungslosesten Weise. Die evangelische Kirche Schle-siens war seit dieser gewaltsamen Gegenreformation ohne jedeäusserliche Existenz, ohne Geistliche, ohne Güter, ohne jedesRecht. In diesem Zustande völliger Unterdrückung blieb derProtestantismus bis zur Eroberung Schlesiens durch die preussi-schen Waffen.

Friedrieh der Grosse gab den Evangelischen nichts als dieBekenntnis«- und Kultusfreiheit. Er Hess die katholische Kirchein dem usurpirten Vollbesitze ihrer Reichthümer, wie in öster-reichischer Zeit. Den katholischen Pfarreien blieben Kirchen undKirchengüter. Es gab katholische Parochien, wo fast keine katho-lische Seele vorhanden war, aber der katholische Pfarrer alle Ein-nahmen bezog. Friedrich der Grosse war durch politische Rück-sichten bestimmt, hier nichts zu ändern; aber die Evangelischenselbst hatten ein so warmes Interesse für die Wiederherstellung ge-