Einleitung. 253
rechte hervorgegangenen, hat nur dann irgend eine Bedeutung,wenn sie die im Staate vorhandenen aristokratischen Elemente dar-stellt. Eine allgemeine Ständeversammlung, wie die gegenwärtigehannoversche, wird nicht nur ausschliesslich ihre eigenen Interessenvertreten, sondern auch von einer gewissen Feindseligkeit gegendie anderen von ihr ausgeschlossenen Stände erfüllt sein, so dassdieselben sie nicht als eine Vertreterin ihrer Hechte, sondern alseinen wahren Hohn auf alle und jede ständische Vertretung he-
trachten müsse^i.------------Sollte freilich die falsche Doktrin des
allgemeinen gleichen Wahlrechts in Deutschland so tiefe Wurzelngeschlagen haben, dass eine nicht auf ihr beruhende landständischeVerfassung keinen Halt mehr im Volk fände, so wäre es am bestenund jedenfalls am aufrichtigsten, die napoleonischen Ideen inDeutschland zu verwirklichen und den Art. XIII der Bundes-akte ganz zu streichen.«
Nachdem die Bearbeitung des betreffenden Bundestagsge-sandten so trefflich gelungen war, glaubt man von Seiten derhannoverschen Regierung nun auch der zwölften Stimme (desGrossherzogs und der Herzöge von Sachsen) sicher zu sein. Aberman hatte sich verrechnet.
Nach Ankunft dieses Berichtes wurde mir der Auftrag zu Theil,nach meiner staatsrechtlichen Ueberzeugnng ein Gutachten »inBeschwerdesachen der hannoverschen Ritterschaften gegen diehannoversche Regierung« auszuarbeiten, welches ich dann zweihochgeachteten, streng rechtlich gesinnten Staatsmännern, demHerrn Staatsminister von Harbou (Meiningen) und dem HerrnStaatsminister von Watzdorf (Weimar) vorzutragen die Ehrehatte. Weil dasselbe nicht ohne praktischen Einfiuss auf die Ab-gabe der XII Stimme gewesen ist und es mir noch heute zur Freudegereicht, nach meinen geringen Kräften, damals für das gute Rechtdes hannoverschen Volkes haben eintreten zu können, nehme ichdas von mir damals ausgearbeitete kurze Votum wörtlich in dieseSammlung auf.
Bezeichnend für den Werth, welchem das damalige hannover-sche Ministerium auf die Herüberziehung der XII Stimme legfe,war das plötzliche, völlig unerwartete Erscheinen des königlichhannoverschen Gesandten zu Berlin, Grafen von Inn- und Knyp-hausen, welcher alle thüringischen Höfe der Reihe nach kurz vorder bevorstehenden Abstimmung bereiste, sich eine persönliche