252 Einleitung.
»in den Beschwerdesachen der hannoverschen Ritterschaften gegendie hannoversche Regierung« hei den betreffenden Höfen nach-sucht. Bei ihm, der sich vor einigen Jahren gegen die Kompetenzdes Bundes in dieser Angelegenheit aufs entschiedenste ausge-sprochen hatte, sind jetzt auf einmal alle Bedenken gegen dieKompetenz, welche er 1851 gehabt hatte, beseitigt: »weil die könig-lich hannoversche Regierung sich jetzt mit den Ansichten derReklamationskommission nicht nur einverstanden erklärt, sonderneine derselben entsprechende Entscheidung der Bundesversamm-lung geradezu provocirt, sie wünscht, dass direkt von Bundes-wegen die Wiedereinführung der Verfassung von 1840 angeordnetoder alle, nicht bloss die von dem Ausschusse bezeichneten bundes-widrigen Bestimmungen der Verfassung von 1848 ausser Kraftgesetzt werden möchten, weil das hannoversche Ministerium inachtungswerther Gewissenhaftigkeit (!) Bedenken trägt,von sich aus die bestehende, von ihm beschworene Verfassungumzustürzen. Es sind deshalb von dem in diesen Tagen besondershierher abgeordneten Oberregierungsiathe Zimmermann Ver-handlungen mit dem Ausschusse gepflogen worden, deren Ergeb-nisse, wie ich höre, bestimmen werden, in welchem Sinne sichdie königlich hannoversche Regierung noch direkt an die sämmt-licher Bundesregierungen oder deren Mehrzahl wenden wird, umauf die Abstimmungen einzuwirken«.
Wie leicht man damals in den Kreisen der Bundestagsdiplo-maten, über die wichtigsten staatsrechtlichen Fragen, sowie überdas Wohl und Wehe eines deutschen Volksstammes dachte, davongiebt dieser Bericht ein recht anschauliches Bild:
»In der Sache mögen sich von dem bloss juristischen Stand-punkte aus vielleicht gegen einzelne Behauptungen, namentlich inBetreff der Hauptfrage, ob die hannoverschen Pro vinzial Ver-fassungen unter dem Schutze des Art. 56 der W.-Schl.-A. stehen,Einwendungen erheben lassen; aber es scheint mir, dass die Rekla-mationskommission Recht hat, wenn sie am Schlüsse ihres Vor-trages auf den höhern politischen Standpunkt hinweist.Verfassungen, wie die hannoversche, können nur dazu dienen, dasInstitut der Landstände zu einem blossen Gauckelspiele herabzu-würdigen und so seinem Untergange entgegenzuführen. Einemsolchen Zustande ist die reine Bureaukratie vorzuziehen. Eineerste Kaminer, neben einer zweiten aus dem allgemeinen Wahl-