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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
251
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Einleitung. 251

Ausbildung ihrer Schöpfung mit allen Mitteln zu agitiren. Keinervon ihnen kann auf Autorität im öffentlichen Hechte Anspruchmachen und die politischen Grundsätze, von welchen jene Männerausgehen, machen eine unparteiische Untersuchung und Darstel-lung des Gegenstandes, welchen die Erklärung der königlichenltegierung vom IG Nov. v. J. behandelt, geradezu unmöglich. . .Schliesslich erlaubt sich die königliche Regierung noch auf einenandern Gesichtspunkt die Aufmerksamkeit der hohen Hundesver-sammlung hinzulenken. Jene auffallende Erscheinung, dass inPension stehende Staatsdiener, unter ihnen ein im aktiven Dienstestehender Bürgermeister, wagen seit 1850 ein stetiges Minister-kommite zu formiren, welches bei jedem Anlasse zu Konferenzenzusammentritt, die wirklichen Ministerien mit Hülfe der parlamen-tarischen und demokratischen Partei, welche selbst unter denköniglichen Dienern eine grosse Zahl von Anhängern hat, zuparalysiren stiebt und dass jene Männer gegenwärtig die Dreistig-keit besitzen, sich in die Verhandlungen zwischen der hohenBundesversammlung und der königlichen Regierung einzumischenund letztere wegen einer Erklärung in beleidigendem und ab-sprechendem Tone anzugreifen, welche diese ihrer Bundespflichtgemäss am 10 November v. J. abgab jene Erscheinung und ihreMöglichkeit, welche bei dem gegenwärtigen Rechtszustande desKönigreichs von der Regierung nicht verhindert werden kann,dürfte wohl daraufhindeuten, dass sich die politischen undVerfassungsverhältnisse des Königreichs in keinemnormalen Zustande befinden.«

Berichterstatter im Reklamationsausschuss war der badischeGesandte Freiherr Marschall von Bieberstein, welcher sichganz im Sinne der Ritterschaften erklärte. Sein Bericht wurde imReklamationsausschusse einstimmig angenommen. Am 15 Märzerfolgte der Vortrag des Reklamationsausschusses im Schoosse derBundesversammlung und die Gesandten wurden aufgefordert, dienöthigen Instruktionen ihrer Regierungen einzuholen. (Vergl. dieProtokolle der deutschen Bundesversammlung 1855 § 107 S. 256bis 283.)

Welchen Eindruck die Insinuationen der hannoverschen Regie-rung selbst auf sonst gutgesinnte Männer ausübten, zeigt der Berichtdes grossherzoglich herzoglich sächsischen Bundestagsgesandten,Freiherrn von Fritsch vom 17 März 1855, worin er um Instruktion