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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
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250 Einleitung.

der gefährlichsten politischen Intriguanten, welcher sich bereitsim Jahre 1837 durch Rechtfertigung des ersten hannoverschenVerfassungsbruches und dann durch eine im dänischen Sinnegegen das gute Recht Schleswig-Holsteins verfasste Denkschriftseine publicistischen Sporen verdient hatte.

An allen deutschen Höfen wurden 'die Zustände Hannovers,wie die eines im vollen Revolutionszustande befindlichen Landesgeschildert; vor allem wurde die Verläumdung gegen die Männernicht gespart, welche wenige Jahre vorher als die treuesten Stützendes Thrones gepriesen worden waren. Gegen die von Zimmermannverfasste officielle Denkschrift der Regierung, ein wahres Mon-strum abstruser Gelehrsamkeit und antediluvianischer Grundsätze,war zu Bremen 1855 eine sehr massvolle »Beleuchtung« er-schienen, als deren Verfasser die ehemaligen Minister Graf licu-nigsen, Dr. Stiive, Braun und Lehzen genannt wurden.Gegen diese chrenwerthen, hochgestellten Männer, königlicheStaatsminister a. 1)., erliess die damalige hannoversche Regierungfolgende geheime Insinuation an die Bundesversammlung und diedeutschen Höfe, aus welcher wir einiges unserer Aktenmappe ent-nehmen :

»Da der Zweck »der Beleuchtung« offenbar nur der ist,theils die königliche Regierung im Innern des Landes zu diskredi-tiren, theils eine Entscheidung des Bundestags, welche nicht mitdem politischen System der Verfasser und ihrer Gesinnungsgenos-sen übereinstimmt, im voraus als ungerecht und inept zu verurthei-len und dadurch eine nachtheilige Einwirkung auf die hohe Bundes-versammlung auszuüben, so kann die königliche Regierung nichtunterlassen, die hohe Bundesversammlung darauf aufmerksam zumachen, dass die Verfasser der Broehüre, welche jetzt die Allein-kenntniss des hannoverschen Verfassungsrechts sich vindiciren undsich als Unparteiische in der Sache darstellen, dieselben Männersind, welche in den Jahren 18481850 das Königreich Hannoverin eine Art monarchischer Demokratie umgewandelt habenund auch nach ihrer Entlassung vom Ministeramte fortfahren, sichkorporativ neben das Ministerium zu stellen und gewissennassenals Wohlfahrtsaus seh u ss des Königreichs für Erhaltung und

staatsrechtlich und politisch erörtert zu haben , während die übrige Tagespresse sichdamals diosoui Rechtsbruehc gegenüber ziemlich gleichgültig verhielt.