222 r>' e portugiesische Thronfolge.
mahl für seine königliche Tochter zu bestimmen '). Die Wahl fielauf August Herzog von Leubhtenberg, welcher sich bereits am1 Dezember 1834 durch Prokuration, am 20 Januar I 835in Person •mit der Königin vermählte. Dieser Prinz starb aber schon am28 März 1835, ohne Portugal und seiner königlichen Gemahlineinen Thronfolger geschenkt zu haben.
Mit der Zustimmung der Kortes oder vielmehr auf deren aus-drücklich ausgesprochenen Wunsch trat die junge Königin in einezweite Ehe, und zwar mit dem Prinzen Ferdinand von Sachsen-Koburg, ältestem Sohn des Herzogs Ferdinand von Sachsen-Kobürg und der Prinzessin Antonie vonKohary, durch Prokurationam 1 Januar zu Wien und persönlich am 9 April 1836 zu Lissabon.Diese Ehe ward mit einer blühenden Nachkommenschaft gesegnet,welche der Thronfolge Sicherung und Stätigkeit für die Zukunftverspricht. Am IG September 1837 wurde der Kronprinz DomPedro von Alcantara geboren, welcher jetzt als Dom Pedro V denThron bestiegen hat.
Obgleich die alten Kortes von Lamego, ebenso wie die CharteDom Pedro's die Vermählung der Königin oder Kronprinzessin miteinem Ausländer untersagen, so ist es doch in Portugal nie bezweifeltworden, dass die Kortes von dieser Klausel dispensiren können.Sobald König und Kortes in verfassungsmässiger Form übereinge-kommen sind, können sie jede Bestimmung der Grundgesetze ausserKraft setzen. Für die Berechtigung, von dieser grundgesetzlichenBestimmung zu dispensiren, ist der Präcedenzfall vom Jahre 1079nicht ohne Wichtigkeit (S. 194).
Nachgeborene Prinzen fremder Fürstenhäuser, die nicht zurSouveiänetät gelangen, können übrigens durch Naturalisations-patente dein portugiesischen Volke völlig-einverleibt werden, wiees mit den beiden fürstlichen Gemälden der Königin geschah.
Nach erfolgter Zustimmung der Kortes war daher die Ehe derKönigin mit dem Prinzen von Sachsen-Koburg vom Standpunktdes portugiesischen Staatsrechts unanfechtbar; Herzog Ferdinanderlangte nach der Bestimmung der Kortes von Lamego und derCharte von 1826 gleichzeitig mit der Geburt des Thronfolgers den
*) Schubert Verfassnngsurkunden und Grundgesetze B. II S. 170. AllgemeineZeitung 1S34 Nr. 263.