Druckschrift 
Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
216
Einzelbild herunterladen
 

21(i Die portugiesische Thronfolge.

Grundsätzen des Rechts, sondern mit seinen eigenen frühem Er-klärungen.

Mit voller Evidenz ist in diesem Abschnitt nachgewiesen:

1) dass Dom Pedro, Kaiser von Brasilien, kraft des Hechtsder Erstgeburt ipso jure, im Momente des Todes seines Vaters,König von Portugal geworden ist;

2) dass sein königlicher Vater ihn überdies in authentischenStaatsakten wiederholt als »seinen Erben und Nachfolger« aner-kannt hat;

3) dass Dom Pedro nie, weder ausdrücklich, noch still-schweigend aufsein Thronfolgerecht verzichtet hat;

4) dass Dom Pedro durch seine Annahme der brasilianischenKaiserkrone keineswegs seine Eigenschaft als portugiesischerPrinz verloren hat, und dass es eine völlige Sinnesverdrehung derBestimmungen älterer portugiesischer Gesetze ist, wenn man ihnals »einen Ausländer«, als »einen fremden Pursten« be-zeichnet;

5) dass Dom Pedro, als Inhaber der vollen gesetzgebendenGewalt, berechtigt war, der portugiesischen Nation eine Charte zugeben, welche durch ihre Publikation bindendes Grundgesetz füralle Portugiesen wurde.

IX. Dor Sturz der niiguclistischcn Usurpation und tueThronbesteigung Donna Maria da Gloriä's.

Dom Pedro, Kaiser von Brasilien, war mit dem Tode seinesVaters König von Portugal geworden. Kraft des Rechts der Erst-geburt war er legitimer Erbe der gesammten Länder des Hausesßraganzäj er hätte, wie sein Vater, von Eio Janeiro aus den euro-päischen Theil derselben regieren können. Selbst der Wortlautdes Vertrages von Rio Janeiro, welcher die Unabhängigkeit undTrennung der beiden Reiche stipulirte, stand einer blossen Per-sonalunion, einer Vereinigung heider selbstständigen Kronenauf einem Herrscherhaupte nicht entgegen*). Portugal wäredurch eine solche Vereinigung ebensowenig ein Nebenland vonBrasilien geworden, wie Hannover niemals ein solches von Gross-

*) Ueber diese Frage handelt besonders ausführlich das Schreiben des StaatsratbsAbrantes an Sir William A'Court. ^