Die Usurpation Dum Miguels und seine angebliclmn Rechtsansprüche. 215
Kein Sachkundiger konnte durch diese unwürdige Komödie ge-täuscht werden; die Trugschlüsse waren zu grob, womit DomMiguel seine Usurpation rechtfertigen, die Legitimität Dom Pedro'sanfechten wollte. Hatte doch Dom Miguel selbst seinen Brudereinst unumwunden als seinen legitimen König und Herrn aner-kannt , erklärte er doch bald nach dem Tode seines Vaters vonWien aus, dass er die Regentschaft seiner Schwester Maria Isabellaanerkenne, »bis der rechtmässige Erbe des Königreichs,dem wir alle Unterwerfung schuldig sind, seinen Willenerklärt haben werde,« ferner: »dass er stolz sei auf die Eigenschafteines gehorsamen Sohnes und eines getreuen Unter-thanen«*). Als die Königin-Mutter, vor Dom Miguels Ankunftiu Lissabon, seine Genehmigung zur Vermählung der PrinzessinAnna da Jesus Maria mit dem Marquis von Loule verlangte, ant-wortete Dom Miguel von London aus: »Es stehe Dom Pedro alsKönig und Haupt der Familie allein zu, darüber zu ent-scheiden«. Die unzweideutigsten Dokumente, worin Dom Migueldie volle Legitimität seines Bruders fieiwillig und unumwundenanerkennt, sind sehr zahlreich; hier erwähnen wir noch I) einSchreiben Dom Miguels vom 6 April 1826 an seine Schwester dieJnfantin-Regentin, worin die Worte vorkommen : »o legitimo Her-deiro e Successor d'elles, que he o nosso muito Amado Irmäo eSenhor o Imperador do Brasil « 2) Ein Schreiben Dom Miguelsan Dom Pedro vom 12 Mai 1820, worin er seinem kaiserlichenBruder ausdrücklich loyale Treue verspricht und von ihm sagt:»ein quem unicamente contemplo o legititno Soberano.«Er unterschreibt sich darin: »De V. M. J. et 11. Vasallo o maisfiel.« 3) Der Verlobungsvertrag mit seiner erlauchten Nichte vom2'J Oktober 1826, in welchem Dom Miguel dieselbe als seine Köni-gin anerkennt. 4) Der Eid vom 26 Februar 1826, welchen ernicht nur der Verfassung, sondern auch der Person seines Brudersund seiner Nichte leistet **).
So gerieth Dom Miguel nicht nur in Widerspruch mit allen
*) Brief des Infanten Dom Miguel an seine Schwester die Irrtautill-Begentin.Wien, den 14 Juni 1827. Neuesto Staatsakten 11. VI S. 107.
**) Uebcr diese urkundlich feststehenden Thatsaclien können freilich die Migucli-sten nicht hinaus; die neueste Schrift derselben «die Legitimitätsfrage in Portugal«hilft sich dadurch , dass sie von einem Eid Dom Miguels spricht »den or zu haltennicht berechtigt war.«