2]<1 Die portugiesische Thronfolge.
Grundsätze der alten portugiesischen Regierung an, dass nemlichGesetze nur unter Mitwirkung der Kortes erlassen werden könnenund dass nur in den Kortes niemals aber ausserhalb derselben, dieAuflagen und die Verwaltung des Staatsschatzes verhandelt und be-stimmt werden dürfen, sie behält die alte ständische Gliederungbei, nur mit der Veränderung, dass die beiden Stände des hohenKlerus und Adels hinfüro zu einer einzigen Kammer vereinigtwerden sollen«*).
Diese Charte war seit ihrer Publikation das geltende, allgemeinanerkannte, von allen Staatsbehörden und in allen Gemeinden feier-lich beschworene Staatsgrundgesetz von Portugal, welches allealtern Institutionen und Gesetze soweit ausser Kraft setzte, als siemit dem Buchstaben und Geist dieser Verfassung in Widerspruchstanden. Dom Miguel, welcher diese Charte zu Wien unbedingtund ohne Vorbehalt, dann noch einmal feierlich in der Versamm-lung der Kortes auf das heilige Evangelium beschworen, welcherselbst die Regentschaft nur nach dieser Verfassung erhaltenhatte, verfuhr durchaus rechtlos und revolutionär, als er eine Ver-sammlung zusammenrief, die er die alten Kortes von Lamego zunennen beliebte, die von rechtlichem Standpunkte aus aber nichtswar, als »eine Versammlung von Genossen einer re-bellischen Faktion«. Die alten Kortes waren durch langeVerjährung untergegangen; die vom legitimen Souverän gegebeneVerfassung kannte nur Eine Repräsentation des portugiesischenVolkes — die beiden verfassungsmässigen Kammern der Pairs undder Abgeordneten. Jede andere Versammlung halte nur die Be-deutung eines Klubs, einer Faktion, aber keineswegs das Rechteiner Nationalsepräsentation. Jene sogenannten »organischen,uralten, verfassungsmässigen, ehrwürdigen Kortes«, welche DomMiguel am 25 Juni 1828 zum König von Portugal ernannten, be-gingen durch diese Handlung einen II ochverrath gegen ihreneinzig legitimen Souverän. Die ganze Versammlung dieserPseudokortes war ein frivoles Spiel mit altehrwürdigen Formen,durch welche Dom Miguel seiner Usurpation in den Augen derunerfahrnen Menge einen Mantel des Rechts umhängen wollte.
'*) Manifest Dom Pedro'» vom 2 Februar 1832 aus dem Journal des De'bats vom9 Februar. Hin guter Aufsatz üler die Charte von 1820 im Edinburgh Review Vol.XI.V S. 109—248. Bester Abdruck derselben bei Schubert Verfassungsurkundenund (iiundgcsctze B. II S. 148—160, auch bei Pölitz B. II S. 323—341.