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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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213
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Die Usurpation Dom Miguels und seine angeblichen Rechtsansprüche, 213

fortdauernde Gültigkeit dieser Konstitution. Von diesem Datuman regierte Joäo VT wieder als absoluter Monarch und vererbte so-mit auch seine absolute I lerrschergewalt auf seinen Sohn DomPedro IV, welcher kraft seiner unbeschränkten Souveränetätzu jedemlegislativen Akte, also auch zur Verkündigung einer Konstitutionvöllig berechtigt war.

TJebrigens erfüllte Dom Pedro durch Ertheilung der Charte nurein altes Versprechen seines Vaters, welcher gleich bei Vernichtungder Septemberverfassung seinen Uriterthäneri am 3 Juni 1823 dieErklärung gegeben hatte: »Portugiesen, Euer König, wieder freigeworden auf seinem Throne, will nur Euer Glück. Er ist imBegriff, Euch eine Konstitution zu geben, von welchernur jene Prinzipien ausgeschlossen werden sollen, welche sich er-fahrungsmiissig als unverträglich mit der Ruhe des Landes erwiesenhaben.«

In einem Dekret vom 18 Juni 1823 sagte Joäo VI, dass diealten Institutionen keineswegs seinen väterlichen Absichten fürdas Volk genügten, sondern dass er Sorge dafür tragen würde »sieanzupassen dem gegenwärtigen Zustand der CiviTi-sätion und der Form der übrigen Repräsentativ Ver-fassungen in Europa.«

Auch die Erklärung Joäo's VI vom '1 Juni 1821, dass er diealle Verfassung nach demPeichsgruudgesetze von Laraego als fort-besteh en d betrachte, konnte seinem Nachfolger keineswegs dieHände binden; da durch eine blosse Erklärung seines Vorgängersseine unbeschränkte legislative Gewalt nicht aufgehoben werdenkonnte. In der That hat aber Dom Pedro durch Ertheilung derCharte nichts anderes gethan, als was sein Vater nach verschiedenenErklärungen längst beabsichtigt hatte.

Die C'arta de Lei vom 19 April 1826 ist keine demokratischeNeuerung, kein völliger Bruch mit der Geschichte und der alternVerfassung Portugals, wie jene Septemberverfassung, sondern eineBestätigung der alten Grundgesetze der Monarchie, einezeitgemässeWiederbelebung der alten Kortesverfassung; »sie bestätigt dasThronfolgegesetz nebstallen Klauseln der Kortes von Lamego, siesetzt die Periode der Zusammenberufung der Stände fest, wie diessbereits früher unter den Regierungen der Könige Affonso V undJoäo III üblich gewesen war, sie erkennt die beiden wesentlichen