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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
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Die Usurpation Dom Miguels und seine angeblichen Rechtsansprüche. 201

und Weise, wie diese sog. alten drei Stände zusammengebracht wur-den , eine so formlose und gewaltthätige, dass nicht einmal derSchein einer Volksvertretung, einer freien Berathung und Be-Schlussfassung gewahrt wurde. Obgleich die Schreckensherrschaftalle loyal gesinnten Männer verstummen machte, so fürchtete mandoch, dass die eine oder andere Municipalität eine unbequemePersönlichkeit wählen würde. Die Regierung erlicss daher durchdas Ministerium des Innern eine Instruktion an alle Municipal-behörden, worin sie befahl, Adressen an Dom Miguel zu erlas-sen : »dass er sich zum König proklamiren und die Verfassung ver-nichten möchte, weiL dieses nicht nur den Grundgesetzen deslteichs, sondern auch der allgemeinen Stimme der Nation ent-spräche«*). Aber noch nicht genug, auch die bewaffneteMacht musste einwirken und die kommandirenden Generäle wur-den beauftragt, Cirkulare an die Municipalitäten ihrer Provinzenzu erlassen, worin diese angewiesen wurden, in welchem Sinnesie Adressen erlassen sollten **).

Endlich richtete der Infant selbst an die eingeschüchtertenMunicipalbehörden einen offenen Brief, worin er ihnen empfahl,und befahl, zu den bevorstehenden Kortes »nur Freunde desThrons und Altars« zu wählen***). Ausserdem musste derGeneralintendant der Polizei einen Befehl an alle Gerichtsbehör-den des Inhalts erlassen:

»dass sie auf die Wahlen ein wachsames Auge haben und so-gleich eine Untersuchung beginnen sollten wegen Fälschung derWahl, »Subornation«, wenn sich eine Municipalbehörde einfallenlassen sollte, ihre Wahl auf Personen zu lenken, welche des Partei-geistes (?) und der Anhänglichkeit an die neuen Institutionen (alsodie Verfassung vom 19 April 182G) verdächtig wären. Diese Unter-suchungen sollten mit den Wahlen gleichen Schritt halten undmit der grössten Strenge betrieben werden« f).

Allen diesen Massregeln zum Trotz hatten mehrere Munici-palitäten den Muth, jede Wahl zu einer so ungesetzmässigen Ver-sammlung standhaft abzulehnen, andere wählten Männer von red-

*) Diese Instruktion ist abgedruckt in der Injuste acclaniation p. 25.**) Injuste accl. p. 27.***) Offener Biief vom 6 Mai 1828 a. a. 0. p. 28.

-]-) Befehl vom 17 Mai 1828: Der Dcsembargador auf unmittelbaren Befehl S.K. II. a. a. 0. p. 30.