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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
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Die Kortes von Kameen. -|g]

Annahme der kognatischen Thronfolge in Portugal der Umstandmit in Anschlag kommen, dass das Land Portugal selbst in seinerEntstehung gewissermassen einen weiblichen Ursprung hatte,indem es der kastilianischen Königstochter Theresia als Mitgift ge-geben, und somit als eine Art Paragium für eine Prinzessin kon-stituirt wurde.

Auffallend könnte nur der Artikel der Gesetze von Latnegoerscheinen, welcher sagt:

»Si mortuus sit rex sine filiis, si habeat frafrem, sit rex in vitaejus.«

Würde man den Artikel allein für sich haben, so könnte manwohl dafür halten, dass allerdings der Prüder eines Königs dessenTochter in der Erbfolge vorgezogen weiden müsse, weil daselbstnur von einem ohne Söhne (sine filiis) verstorbenen Könige dieRede ist, in welchem Fall dessen Prüder im Reiche nachfolgen soll.Allein dieser Artikel ist nur im Zusammenhang mit dem ganzenInhalt und der Entstehungsgeschichte der lamegisehen Gesetze zuverstehen. Erst nachdem das Nöthige über die Erbfolge desMannsstammes festgestellt worden ist, fordert der König dieReichsstände zur Peschlussnahme über die Thronfolge seiner weib-lichen Nachkommen auf. Diese wird ihm auch von den Reichs-ständen bewilligt und dadurch nachträglich eine Einschränkungdes im obigen Artikel verordneten Erbfolgerechts der Brüder desKönigs gemacht, welches erst dann stattfinden soll, wenn der Königüberhaupt keine Nachkommen hinterliisst.

So ruht das Thronfolgerecht der Töchter in Portugal nicht (wieman in Deutschland so häufig wähnt) auf dem Paragraphen einermodernen Konstitution oder einer einseitigen königlichen Ver-fügung, sondern auf dem tiefsten Rechtsbewusstsein der ganzenNation, auf dem ältesten und ehrwürdigsten Gesetze Portugals ; jadie kognatische Thronfolge, mit Vorzug der Tochter vor des VatersPrüder, ist so alt wie das Reich selbst.

Während die portugiesischen Stände so das Thronfolgerecht derTöchter anerkannten, suchten sie sich durch andere Pestimmungengegen die Nachtheile der weiblichen Erbfolge zu sichern.

Der grösste Nachtheil der weiblichen Erbfolge lag den Portu-giesen damals klar vor Augen; er bestand in der leicht eintretendenMöglichkeit einer Verschmelzung mit andern Reichen. Warennicht viele kleine Königreiche Spaniens schon damals durch Ver-