Druckschrift 
Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen
 

Die älteste Form der Thronfolge in den Reichen der pyienäischen Halbinsel. 1 73

gotlien von den Ostgothen getrennt waren, hatten sie keine eigenenKönige; Richter standen dem Volke oder seinen einzelnen Abthei-lungen vor, Athanarich, Fridigern u. A. Als aber die Westgothensich zu neuen Heereszügen rüsteten und einer einheitlichen Re-gierung bedurften, wählten sie Alarich aus dem Geschlechte derlialthen zum Könige. Von dieser Zeit an blieb das Königthumunter ihnen bestehen. Das unruhige, altheimischer Sitte entfremdeteVolk hatte die Anhänglichkeit an ein bestimmtes Geschlecht ab-gestreift und übte sein Wahlrecht in sehr freier Weise. Am längstenbehauptete sich noch das Geschlecht Theoderichs I: Thorisrnund,Theoderich II, Eurich, Alarich II, Gesalich gehörten zu diesemHause. Seit dem Könige Theudes und der Verlegung des Reichs-mittelpunkts nach Spanien wurde das Reich der Westgothen einvollständiges Wahlreich, abhängig von den Grossen und der Geist-lichkeit. Jeder Freie, der sich durch Tapferkeit im Kriege, oderdurch Verstand und Reichthum im Frieden Ansehen und Würdeerworben hatte, konnte auf die Wahl Einfluss haben und selbstgewählt werden*). Doch trat die Hinneigung zur Erbmonarchie,welche einmal im deutschen Charakter liegt, öfters in diesem Wahl-reiche wieder hervor. Auf Leuwigild folgte sein Sohn Rcccared,auf Chindaswinth sein Sohn Receswinth.

Nach dem Tode Almarichs (531) wurde die Königswahl aufvöllig ungebundene Weise ausgeübt und die Folge davon warschrankenlose Anarchie. Erst als die katholische Kirche und so-mit der hohe Klerus einen grossem Einfluss auf die Staatsange-legenheiten erhielt, kam auch in die Königswahlen mehr Ordnung.Die Koncilien der Geistlichkeit zu Toledo traten an die Stelle derfrüheren stürmischen Volksversammlungen. Schon versuchten dieKönige wieder einen allmäligen Uebergang zur Erbmonarchie an-zubahnen, indem sie bei ihren Lebzeiten einen ihrer Söhne mit derZustimmung der Nation zum Nachfolger annahmen. Allein ehesich daraus ein wirkliches Erbrecht entwickeln konnte, brach dasReich der Westgothen durch die unglückliche Schlacht bei Xeresde la Frontera (712) zusammen.

In dem gebirgigen Norden der Halbinsel fanden die West-gothen ein Asyl und bildeten unter dem tapfern Don Pelayo einKönigreich. Hier in den Gebirgen Asturiens machte man einen

*") Asch Dach Geschichte der Westgothen Frankf. 1827. S. 258.