144 Snceession Im Hiirstenthum Oels bis zur Belohnung des Hauses Rraunscbweig.
durch die Renuneiation des fürstlich würtembergischen primi ac-quirentis ohnkräftig gewordene Investitur gründet, keinen Platzfinden könne, sondern es dieserhalb bei der durch die mit dem jetztbemeldeten primo acquireute errichtete pacta festgesetzten und nun-mehr durch die Observanz von beinahe einem saeculobestätigten Successionsordnun g in vorherbesagtemHerzogthum fernerwei t lediglich sein Bewenden habenm üsse.«
Die eingereichten «Desiderien«, zeigten allerdings, dass imölsischen Fürstenhause die alten Traditionen des «feudum heredi-tarium alienabile et testabile« nicht erloschen waren ; die KronePreussen stellte sich aber diesen, wohl kaum als Rechtsansprüchengeltend gemachten »Desiderien« gegenüber, ganz auf den strengenRechtsstandpunkt, indem sie diese völlig obsolet gewordenen Rc-miniscenzen zurückwies, an die rechtskräftige Renuneiation derHerzogin Elisabeth Maria erinnerte (Beilage I) und die Belehnungvom 15. December 1618 (Beilage IJi für den einzigen Rechtstitelder besitzenden Vasallenfamilie erklärte.
Unzweifelhaft wäre kraft der Belehnung von 1648, welche einsubsidiäres Weiberlehn errichtete, nach dem Tode von KarlChristian Erdmann, dessen einzige Tochter Friederike SophieCharlotte Auguste die berechtigte Erbin des Fürsten-thums Oels gewesen. Diese Prinzessin hatte sich am 10. Sep-tember M64 mit Friedrich A ugust, Prinzen von Braunschweigverlobt, welchem bereits am 20. December 1764 die Anwart-schaft und Mi tbelehn un g im Fürstent.hum Oels ertheilt wurde.Da diese Ehe kinderlos blieb und die Erbprinzessin selbst vor ihremVater 17S9 mit Tode abging, so sueeedirte, kraft dieser Mitbe-lehnung, dem Karl Christian Erdmann sein Schwiegersohn Fried-rich A u g u s t v o n Br auns c h w e i g.
II. Das Successionsreolit des Hauses Braunsehweig imFürstenthum Oels.
Nach dem kinderlosen Tode von Karl Christian Erdmannim J. 1792 wäre die Krone Preussen berechtigt gewesen, das Fürs-tentimm Oels als eröffnetes Lehen einzuziehen, da die gesammtein der In ves ti tu r von 1648 begriffene Descendeuz vonSylvius Nimrod und Elisabeth Maria erloschen war.