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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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140 Snccession im Fürstenthum Oels bis zur Belehmmg des Hauses Braunscbwelg.

wahrtbleiben sollte. Soheisst es in der Konfirmation K. Ferdinands 1über Land und Leute für die Brüder Joachim, Heinrich, Johannund Georg von Münsterberg und Oels, ertbeilt im J. 151(7 :

»Verleihen und geben auch Ihnen und Ihren rechten Lehens-Erben und Nachkumben dies alles zu rechten Fürsten Lehen also und dergestalt, dass gedachte vier Gebrüdere, Hertzoge zuMünsterberg und Oelss als ungeth eilte Brüder diese Für-stenthumb, Land und Leuthe, in gesambten Lehen haben, halten,

geniesen und gebrauchen------------und ob sich Einer oder mehr

Brüder von dem andern abzutheilen gedächten, und dieses auchvorkäme, dass dennoch mit solcher Sunderung die gesambte Lehennicht sollen verbrochen noch zurissen sein.« (Fiildener a. a. 0.S. 495.)

Aber nicht nur dieses Privilegium, sondern auch die im J. 1 495zugesagte völlige Dispositionsfreiheit wurde den Herzögenimmer von neuem in allen königlichen Lehenhriefen bestätigt; sonoch zuletzt von König Ferdinand III im .1. 1637:

«Dass Ihre Liebden gantz volle Macht und Gewalt haben sollenund mögen, Ihre Füistenthumb, Schloss, Stadt, Land und Leuthe,

Giither, mit allen Ihren Ein- und Zugehörungen--------so sie itzo

haben oder künfftig gewinnen möchten, bey gesundem Leibe oderauf Ihrem Todtbette, eines theils, oder g-ar, weme Sie wollen, zuverschaffen, zu verschreiben, zu vermachen, zu vereignen und zuvergeben unter ihren eignen Brieff und Siegel, von Uns, an gernErben und nachkommenden Königen zu Boheimb frei undungehindert.« (Füldener a. a. (). S. 514.)

Nach mehrfachen Landestheilungen und geineinsamen Regie-rungen, vereinigte endlich Karl Friedrich wieder das gesammteFürstenthum Oels in seiner Hand*), beschloss aber im .1. 1647 denMannsstamm der Herzöge aus dem Podiebradschen Hause,welcher 152 Jahre über Oels regiert hatte.

3. Das Haus Würtemberg-Oels.

Karl Friedrich hatte als letzter vom Mannsstamme, kraft seinesselbst von König Ferdinand III ausdrücklich anerkannten Privi-legiums, in seinem Testamente seine einzige Tochter Elisabeth

*) Müu st er be ig war schon im J. 1574 verkauft wurden. Z iuiuierinati]a. 0. S. 217.