III. Heolitliolie Erörterung. 129
Fürst Heinrich LXIV den Besitz der Fideikommissgüter gegen alleanderweitigen Ansprüche und zwar darum, weil er nachwies:
dass seine S tarn m mu tte r , Anna Elisabeth, dieerstgeboren« Tu chter des Grafen Rudolf gewesen unddasser selbst der Repräsentant dieser erstgeborenenL i n i e nach dem P r i n c i p der Primogenitur sei.
Diese Entscheidung zu Gunsten der Primogenitur ist um sogewichtiger, € als aus dem Stammbaum des Hauses Peuss-Kostritzhervorgeht, dass es selbst innerhalb der Linie der Anna Elisabethvon Sinzendorf damals mehrere Agnaten gab, welche dem letztenBesitzer, dem Fürsten Prosper, dem Grade nach näher verwandtwaren, als Fürst Heinrich LXTV, so Heinrich XI JV und Hein-rich XLVTIT; ferner stand Fürst Heinrich LXIIT in gleichemGrade mit Heinrich LXIV, war aber den Jahren nach älter alsdieser; dennoch kam keiner dieser Agnaten, sondern Fürst Hein-rich LXJY durch rechtskräftige Entscheidung in den Besitz derFideikommisse.
Demnach ist auch damals, wo die Succession aus dem Hans-Joachimischen Stamme in eine entfernte Seitenlinie fiel, dieGradesnähe gar ni cb t berücksichtigt, sondern die ganze Sueces-sionsangelegenheit lediglich im Sinne der strengsten Linealprimo-genitur geregelt worden.
Tst schon in der Stiftungsurkunde die Linealprimogenitur fürjeden unbefangenen Leser so klar vorgezeichnet, dass dagegenkein gegründeter Zweifel auftauchen kann, so geht aus diesen ge-wichtigen Präcedenzfällen mit eben solcher Bestimmtheit hervor,dass zu allen Zeiten, in dem vergangenen und gegenwärtigen Jahr-hundert, die Gerichte und Fideikommissbehörden, wie die hohenAgnaten selbst die fraglichen Fideikommisse für Pr.imogeni.tur-fideikommisse gehalten und auch beim Uebergange in entfernteSeitenlinien nach diesem Prineip behandelt haben. Es istdemnach ein unerhörtes Novum in den Häusern Reuss und Sinzen-dorf, dass jetzt auf einmal das fremdartige Gradualprincip herbei-gezogen werden soll, welches mit der Stiftungsurkunde, den Haus-gesetzen und dem ehrwürdigen Herkommen dieser erlauchtenHäuser im schroffsten Widerspruche sieht.
H. Schulze, Aus der Praxis.