] 28 2. Präzedenzfälle bei der Succession in die lüdeikommisse Haggenberg etc.
vor Prosper Anton gehabt und diesen ausschliessen müssen. Alleinobgleich Karl Michael stiftungsgemäss verheirathet und mit einerzahlreichen männlichen Descendenz gesegnet war, so wurde dochan eine Succession desselben gar nicht gedacht, weil man auch, ineiner so entfernten Seitenlinie, fest an dem Primogeniturprinciphielt. Darnach musste Prosper Anton, obgleich jünger als dergleichgradige Karl Michael, unbedingt den Vorzug haben, weil erder Repräsentant der ältesten Linie des Joseph Weickhard war,während Karl Michael in der zwei ten Linie Adolfs stand. GrafProsper konnte daher auch sein' Erstgeburtsrecht auf seinen SohnGrafen Wenzel übertragen, wogegen gewiss Graf Karl MichaelEinspruch erhoben haben Avürde, wenn damals irgend jemand aneine Erbfolge nach dem Gradualprincip in der Seitenlinie gedachthätte.
IL Der Erbfall im Jahre 1822. Uebergang vom Hans-Joachimischen Mannsstamm auf den Rudolfischen
Weibsstamm.
Das Fideikommiss ging nach dem Tode des Grafen Wenzelim Jahre 1773 wieder de patre ad filium, nemlicli auf seinen erst-geborenen Sohn Fürsten Prosper über.
Mit ihm erlosch im Jahre 1822 der gesammte SinzendorfischeMannsstamm; stiftungsgemäss fiel nun das Fideikommiss auf dieRudolfischen Töchter und ihre Erben; abermals fand also eingrosser Sprung in die Seitenlinie statt, wobei, nach der gegner-ischen Ansicht, wieder das Gradualprincip hätte entscheidenmüssen. Es hätte also damals vor allem gefragt werden müssen:wer ist in dem ganzen Rudolfischen Töchterstamme dem letztenBesitzer dem Grade nach am nächsten verwandt? Es wäre nachdiesem Gradualprincip völlig gleichgültig gewesen, ob ein solcherVerwandter von der ersten, zweiten, dritten oder vierten Tochterseine Abstammung hergeleitet hätte; nicht die Linie, sondern dieGradesnähe und unter gleichgradigen Verwandten das physischeAlter hätte nach der gegnerischen Ansicht zu entscheiden gehabt.
Allein von alledem wurde gerade das Gegentheil beobachtet;es wurde auch hier die Succession lediglich nach dem Primogenitur-princip geordnet, von der Gradesnähe war mit keinem Worte dieRede. Durch wiederholte rechtskräftige Erkenntnisse gewann