111. Rechtliche Erörterung. 127
rieh einst die Primogenitur, als reine Descendentenerbfolge, vondem Gradualmajorat unterschieden hatte, indem er die Worte »vomVater auf den Sohn* durch »de patre ad filium« wiedergab unddarauf fortfuhr, das* es mit der Succession in das zweite Fidei-kommiss gerade so gehalten werden solle, wie es in dem Siegmund-Friedrichsehen Testamente für das erste verordnet sei.
Nach dem Tode Siegmund Kudolfs trat der erste grosse Sprungin der Erbfolge ein; zwar war das Fideikommiss schon zweimal inder Seitenlinie, aber immer nur von Bruder zu Bruder, vererbtworden. Jetzt fiel es aber an entfernte Kollateralen, an die Nach-kommen Johann Joachims; jetzt musste zum erstenmale die Fragemit Notwendigkeit sich aufdrängen, ob das Fideikommiss nachdem Rechte'der Linealprimogenituroder derGradualfolge stiftungs-y-emäss vererbt würde '.
Der letzte Besitzer Siegmund Rudolf, welcher dem Stifter derZeit nach so nahe stand und gewiss mit dessen Intentionen voll-ständig vertraut war, legte durch sein Verfahren unzweifelhaft anden Tag, dass er das Fideikommiss für eine reine Linealprimo-genitur hielt und nach dieser Successionsordnung wurde auch derdamalige Erbfall lediglich geregelt.
Allerdings beruhte es auf einem besondern Arrangement, dassnicht der Vater, Graf Prosper Anton von Sinzendorf, selbst succe-dirte, welcher, sowohl nach den Grundsätzen der Primogenitur wiedes Majorats, den Vorzug vor seinem Sohne Grafen Wenzel hättehaben müssen; aber nichtsdestoweniger spricht die Behandlungdieses Erbfalls klar für die Primogenitur.
Hätte man damals die Ansicht gehabt, dass das Siegmund-Friedrichsche Fideikommiss, wenigstens in der Seitenlinie,nach dem Princip der Gradesnähe zu vererben sei, so hätte zuerstgefragt werden müssen, wer ist in der ganzen Hans-JoachimischenLinie dem letzten Besitzer dem Grade nach am nächstenv e r w a n d 1;'
Da von den Söhnen Hans Joachims keiner mehr am Lebenwar, so kamen nun dessen Enkel in Betracht; von diesen lebtenim Jahre 1747 noch zwei, Graf Prosper Anton, geb. 1700 undGraf Karl Michael, geb. 16S6 ; (S. Stammtafel des HausesSinzendorfj. Beide standen in gleichem Verwandtschafsgrade zuSiegmund Rudolf; da aber Karl Michael den Jahren nach älterwar, so hätte er, nach dem Grundsatze des Majorats, den Vorzug