118 2. Die auf die Succession bezüglichen Bestimmungen der Stiftungsurkunde.
Stammes, also auch die aus der jüngsten Linie des L, abgegangensind, fällt das Fideikommiss • auf den dritten Bruder Siegmundlludolf und seinen etwaigen Mannsstamm.
Dieses Repräsentationsrecht, womach die Vettern, d. h. dieNeffen und Grossneffen Theodors an die Stelle von dessen Bruder,Otto Heinrich ihren Ascendenten, aufrücken sollen, charakterisirtder Stifter folgendermassen:
»gleich alss wan es ihnen abintestato von seinennegsten befreindeten zukomme. «
Jede fideikommissarische Succession findet in Folge der aus-drücklichen Verordnung eines Stifters statt, bildet also schondadurch, ebenso wie durch ihre ganze rechtliche Natur, einenGegensatz zur Intestatsuccession. Der Stifter kann also nur einegewisse Aehnlichkeit der von ihm gewollten Successionsord-nungpmit der Intestaterbfolge vor Augen gehabt haben.
Eine solche Aehnlichkeit bietet nun allerdings die Primo-genitur im höheren Grade, als die anderen fideikommissarischenSuccessionsordnungen des Majorats und Seniorats; sie nähertsich, wie Salza, Dalwigk und andere Schriftsteller richtig be-merken, mehr der gewöhnlichen Intestaterbfolge.
Salza und Lichtenau a. a. 0. S. 151.
Dalwigk a. a. 0. S. 49:
»Wenn auch die Erstgeburtsfolge von der gewöhnlichen Erb-folgeordnung abweicht, so nähert sich dieselbe doch der letzterenmehr, als die Majorats- und Senioratsfolge.«
Diese grössere Analogie beruht eben in'dem aus-gedehnten Repräsentationsrecht, kraft dessen bei derPrimogenitur der Descendent immer in den Platz seines verstor-benen Ascendenten einrückt, während beim Majorat der Zufalldes Grades und des Alters entscheidet und ein Major, der vordem Anfall des Fideikomniisses verstirbt, niemals sein Vorzugs-recht auf seine Descendenten transmittiren kann (S. 106).
Gerade auf diese Analogie der Primogeniturfolge mit derIntestatsuccession kam es dem Stifter an. Er verordnet daher:
Alle Descendenten aus der Linie des nächst-ältesten Sohnesalso Otto Heinrichs) , mögen sie von dessen ältestem oder jüng-stem Sohne abstammen, also selbst die Descendenten des L, habenden Vorzug vor dem dritten Bruder Siegmund lludolf, und zwarso, dass sie ähnlich, wie bei der Intestaterbfolge, in die Stelle ihres